Kreisverwaltung Ahrweiler
Neue Quarantänebestimmungen
Keine Quarantäne mehr für minderjährige Kontaktpersonen ohne Symptome
Kreis Ahrweiler. In Rheinland-Pfalz gelten neue Quarantänebestimmungen. Unter anderem müssen sich Minderjährige, die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person oder im gleichen Hausstand lebenden Angehörigen hatten, nicht mehr in häusliche Quarantäne begeben. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises Ahrweiler hin.
Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich bereits in häuslicher Quarantäne befinden. Diese dürfen die Absonderung ohne zusätzliche Testung verlassen. Sobald Symptome auftreten, ist eine sofortige Absonderung vorgeschrieben. Das Gesundheitsamt empfiehlt in solchen Fällen die Durchführung eines zertifizierten Schnelltests.
Die Regelungen für Kontakte in Schulen und Kindertagesstätten bleiben unverändert. Kinder und Jugendliche, die positiv auf das Corona-Virus getestet werden, müssen sich auch weiterhin umgehend in häusliche Absonderung begeben.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreises Ahrweiler unter www.kreis-ahrweiler.de sowie auf den Informationsseiten des Landes Rheinland-Pfalz unter www.corona.rlp.de zu finden.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Ahrweiler
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