„Marienhöhe“ soll einer neuen Nutzung zugeführt werden
Neue Schließanlage für das Sportlerheim beschlossen
Waldorf. Kann die Marienhöhe einer neuen Nutzung zugeführt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Gemeinderat Waldorf in regelmäßigen Abständen seit der Aufgabe der Nutzung als Alten- und Pflegeheim durch die „Schwestern vom Guten Hirten“.
Nunmehr hat am 12. August 2020 bei der Kreisverwaltung Ahrweiler ein Erörterungstermin stattgefunden, an dem neben dem Ortsbürgermeister auch der Eigentümer und Interessenten für eine künftige Nutzung sowie der Kreisverwaltung Ahrweiler und der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig teilgenommen haben. Der Investor plant, Wohneinheiten für betreutes Wohnen mit Zusatzangeboten wie Demenzgruppe, Tagespflege sowie ergänzendes Gewerbe, z.B. Therapeuten, Friseur, Café geschaffen werden. Dies ist jedoch nicht vom derzeitigen Flächennutzungsplan abgedeckt. Zur Erlangung einer Planungssicherheit ist es erforderlich, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie anschließend die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen. Einstimmig beschloss daher der Gemeinderat den Antrag an die Verbandsgemeinde Bad Breisig, den derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde in der Form zu ändern, dass die im FNP dargestellte Fläche SO-Gebiet „Alten- und Pflegeheim“ als SO-Gebiet „Alten-, Pflege- und Wohnnutzung mit begleitender Versorgung sowie Infrastruktur“ ausgewiesen wird.
Für den Bereich der Aufstellung des geplanten Waldkindergartenwagens hatte der Gemeinderat beschlossen, einen Sachverständigen mit der Untersuchung bezüglich der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit zu beauftragen. Die entsprechende Messung erfolgte am 29. Juli 2020 durch das EM-Institut aus Regensburg. Nunmehr lag das Ergebnis der Messungen vor. Danach haben die gemessenen Immissionen die Grenzwertvorgaben der 26. BImSchV an allen zehn untersuchten Punkten deutlich unterschritten. So ergaben sich für den Fall der Vollauslastung der verursachenden Mobilfunkanlagen Grenzwertausschöpfungen zwischen etwa 0,7 und 6,1 Prozent der maximal zulässigen Summenimmission. Der Rat nahm erfreut zur Kenntnis, dass eine gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkimmissionen auf die Kinder und die Erzieher/innen der Waldkindergartengruppe kann anhand der Messwerte ausgeschlossen werden.
Im geplanten Neubaugebiet im Bereich hinter der Straße „Im Hufenboden“ wurde seitens des Abwasserwerkes untersucht, ob hier eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich sei. Während das anfallende Schmutzwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden kann, kann das anfallende Oberflächenwasser nicht versickert werden, wie die Untersuchung ergeben hat. Hier muss die Drosselung über ein Regenrückhaltebecken erfolgen, bevor es in den Vinxtbach eingeleitet wird. Neben dem anfallenden Oberflächenwasser aus dem Neubaugebiet ist aber auch die Außengebietsentwässerung sowie die Starkregenproblematik zu berücksichtigen. Zudem empfiehlt es sich, mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Kontakt zu treten, um auch die Straßenoberflächenentwässerung der L 82 sowie der Bundesautobahn A 61 ggfls. mit anzuschließen. Der Rat beschloss daher eine Angebotsanfrage zur Ermittlung einer Bedarfsplanung zur Abstimmung der Rahmenbedingungen eines gemeinsamen Regenrückhaltebeckens an das Ing.-Büro B. Becker GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 82 in Richtung Autobahn A 61 sind nach Mitteilung des LBM Cochem landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Der LBM fragt an, ob die Ortsgemeinde geeignete Flächen zur Verfügung stellen kann für die Anpflanzung von ca. 15 Obstbäumen. Der Rat beschloss, die Möglichkeit des Erwerbs eines Grundstückes zu erfragen. Eine Beschlussfassung zum Antrag des LBM soll nach dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses erfolgen.
Nachdem der Gemeinderat im letzten Jahr die Vinxtbachhalle und den Kindergarten mit einer neuen Schließanlage ausgerüstet hat, soll jetzt die Sportanlage und das Sportlerheim mit dem neuen Schließanlagensystem ausgestattet werden. Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Schließtechnik Fuchs aus Andernach mit der Bruttogesamtsumme in Höhe von 7.004,86 Euro. WER
