CDU Ortsverband Erpel

Neue WkB-Satzungverabschiedet

Erpel. Als der damalige Ortsgemeinderat in Erpel den WkB einführte, wurde sich einstimmig dafür entschieden, zwei Abrechnungseinheiten zu bilden: Erpel Ortslage und Orsberg.

Die CDU Erpel sieht dies immer noch als die richtige Betrachtung an. Das Verwaltungsgericht Koblenz und das OVG als Berufungsgericht haben allerdings in einem von Herrn Dr. Thielmann (Gemeinde- und Städtebund) als „historisch“ bezeichnetem Urteil entschieden, dass nur eine Abrechnungseinheit zu bilden und die bisherige Satzung somit nichtig sei.

In einer Sondersitzung des Ortsgemeinderates am Montag, den 22.11.2021 wurde nun die geänderte Abrechnung beschlossen. Der Gemeindeanteil wurde auf 30% festgesetzt. Da die Ortsgemeinde auch für die eigenen Grundstücke WkB zahlt, fallen nun ca. 35% der über WkB abgerechneten Kosten an die Gemeinde. Die alte Verschonungssatzung bleibt weiterhin gültig.

Die geänderten Bescheide sollen noch in diesem Jahr versendet werden. Wie bereits angekündigt, hat sich die CDU Erpel erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle Bescheide geändert werden. Laut Urteil müssten nun die streitgegenständlichen Bescheide angepasst werden. Dies ist in den Augen der CDU aber nicht gerecht und war daher keine Option.

Ein Ratsmitglied der DvOE hatte in einem Antrag gefordert, den Grundsatzentscheid zur Einführung des WkB aufzuheben und die Rieslingstraße über Einmalbeiträge abzurechnen. Da es sich bei dem Beschluss um eine Systementscheidung handelt, gilt für die Anwohner der Rieslingstraße natürlich ein Vertrauensschutz. Eine Abrechnung über Einmalbeiträge ist daher ausgeschlossen. Dies wurde der CDU auch vom Gemeinde- und Städtebund bestätigt.

Auch wenn die CDU das Urteil des OVG Koblenz bedauert, ist sie mit den Ergebnissen der Sondersitzung OGR zufrieden.

Pressemitteilung

CDU Ortsverband Erpel