Aus der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates
Neugestaltung der Rheinstraße 42/44 war Thema
Ransbach-Baumbach. Am Donnerstag, 30. September 2022, 18 Uhr, fand im Saal des Dorfgemeinschaftshauses Caan, eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Ransbach-Baumbach statt.
Bürgermeister Michael Merz begrüßte die hier Anwesenden und beantragte aufgrund Dringlichkeit die Erweiterung der Tagesordnung. Im öffentlichen Teil wurde die Tagesordnung um den Punkt „Neugestaltung der Rheinstraße 42/44 - Auftragsvergabe der Planungsleistungen“ erweitert. Nachdem der Verbandsgemeinderat der Erweiterung zugestimmt hatte, eröffnete Bürgermeister Merz die Tagesordnung.
Als erstes (Tagesordnungspunkt - TOP 1) wurden die Ratsmitglieder über zwei getroffene Eilentscheidung informiert. Eine Eilentscheidung betraf die Auftragsvergabe zum Ausbau der Rheinstraße (L307) in der Stadt Ransbach-Baumbach für den nun kurz vor Abschluss stehenden Bauabschnitt im Bereich des KVP „Süße Ecke“. Bei der zweiten Eilentscheidung ging es um die Vergabe der Planungsleistung im Zusammenhang der Neugestaltung von baldigen Freiflächen im Bereich der Rheinstraße 42/44 in Ransbach-Baumbach.
Anschließend (TOP 2) wurde über eine mögliche Änderung der Hauptsatzung zur Schaffung eines neuen „Klimaschutzausschusses“ beraten. Nach eingehender Diskussion wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt. Ebenso wurde konsequenterweise TOP 3, bei dem die Wahl des neuen Ausschusses angedacht war, vertagt.
Danach befasste sich der Verbandsgemeinderat mit der Neugestaltung der Rheinstraße 42/44 (TOP 4) und erteilte dem Ing.-Büro Gbi aus Montabaur den Auftrag für die Planungsleistungen.
Zum Schluss des öffentlichen Teils (TOP 5) teilte Bürgermeister Michael Merz dem Verbandsgemeinderat allgemeine Belange aus der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach mit. Auch kamen seitens der Ratsmitglieder einige Anfragen an die Verwaltung zusammen.
Nach dem öffentlichen Teil fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt, in der der Verbandsgemeinderat über Personalangelegenheiten, die Veräußerung eines Wohngrundstücks, die Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe sowie die Vorbereitung der Möglichkeit einer Notstromeinspeisung an Anlagen aus dem Bereich der Wasserversorgung beraten und befunden hat.
