Leserbrief zur Grundsteuererhöhung in Neuwied
Neuwied wehrt sich
SPD-Ratsmitglied, Sigurd Remy, Helmut Schmidt, langjähriges Vorstandsmitglied im SPD OV- Heddesdorf, sowie die ehemaligen Ratsmitglieder Werner Hammes und Manfred Frey begrüßen ausdrücklich die Petitionsinitiative von Helmut Schmitt zur Grundsteuererhöhung. Wir möchten alle Betroffenen ermuntern, die Petition zu unterschreiben. Die Neuwieder Grund- und Immobilienbesitzer bekamen in den letzten Tagen einen Grundsteuer-Änderungsbescheid, wonach der Hebesatz bei der Grundsteuer B von 420 v.H. auf 610 v.H. angehoben worden ist. Sie müssen unverschämte 45 Prozent mehr an die Stadtkasse abführen. Auch Mieter bleiben von dieser Erhöhung nicht verschont, denn sie erhalten mit der nächsten Nebenkostenabrechnung ab Januar 2022 eine satte Nachberechnung. Somit sind alle Neuwieder Bürgerinnen und Bürger vom knappen Stadtratsbeschluss der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FWG mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung betroffen. Und das in einer Zeit, in der sich viele Menschen nicht nur um ihre Gesundheit, sondern auch um ihre Existenz große Sorgen machen. Schon vor der Erhöhung lag der Neuwieder Hebesatz mit 420 v.H. deutlich über dem Landesdurchschnitt, der aktuell bei 339 v.H. liegt. Die Stadt Neuwied hat ihn nun auf 610 v. H. heraufgesetzt! Wenn CDU-Fraktionsvorsitzender, Martin Hahn, von einer für ihn erträglichen Anhebung zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben fabuliert, dann mag diese Aussage für ihn zutreffen, ist aber an Arroganz und Zynismus nicht zu überbieten, da viele Mieter, Rentner, Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor diese Mehrbelastung nicht aufbringen können. Die Neuwiederinnen und Neuwieder bekommen nun die Rechnung für die Personalentscheidungen des Oberbürgermeisters und einiger Stadträte präsentiert. Sie müssen – insbesondere für solche in Sachen Mang und Boberg - bluten. Aber auch durch Fehlplanungen (u.a. Mini ZOB, Deichvorgelände) sowie teure Rechtsgutachten dürfte ein Schaden in Millionenhöhe entstanden sein. Auch wir fordern eine sofortige Rücknahme dieser unverhältnismäßigen Grundsteueranhebung. Wir sind davon überzeugt, dass beispielsweise durch eine Reform der Verwaltungsstruktur, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kreis Neuwied et cetera die Verwaltungsabläufe effizienter und somit kostengünstiger werden.
Darüber hinaus haben der Neuwieder Stadtvorstand sowie die Stadträte der „Papaya-Koalition“, bei ihren Haushaltsberatungen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht berücksichtigt, wonach der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig ist. Durch die zu erwartende Neuausrichtung könnte auch die Stadt Neuwied profitieren und höhere Ausgleichszahlungen verbuchen. Die Verwaltung sollte demnach zunächst einmal die eigenen Ressourcen ausschöpfen, bevor die Bürgerinnen und Bürger von Neuwied über alle Maße zur Kasse gebeten werden. Unter diesen Voraussetzungen wäre sogar eine angemessene, stufenweise Erhöhung für den Grundsteuerzahler nachvollziehbar.
Sigurd Remy, Helmut Schmidt,
Werner Hammes, Manfred Frey
