GStB spricht sich für den Erhalt von kleinen Grundschulen aus
Nicht am falschen Ende sparen
Am 21.03.2017 hat das Ministerium für Bildung die „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ in ihrer endgültigen Fassung verabschiedet. Die Leitlinien konkretisieren die Regelungen des Schulgesetzes zur Mindestgröße von Grundschulen. Anlässlich des Vorhabens des Landes, die Schließung sog. Zwergschulen überprüfen zu wollen, gibt der GStB zu bedenken, dass eine Schule im Dorf mehr ist als eine Einrichtung zur Beschulung von Kindern. Sie hat auch darüber hinausgehende kulturelle und soziale Bedeutung für einen Ort. Der GStB erwartet vom Land, nicht nur die jetzige Schülerzahl, sondern auch die perspektivische Entwicklung und die Bildungsqualität zu berücksichtigen. Hier darf nicht am falschen Ende gespart werden. Eine systematische Schulschließungspolitik im ländlichen Raum und damit „Infrastrukturvernichtungspolitik“ lehnt der GStB entschieden ab.
Pressemitteilung des
Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz
