Politik | 21.07.2020

Leserbrief

Nochmals Starkregenrückhaltung

In drei kürzlich erschienenen Beiträgen (Blick Nr. 25 und 28, 2020) haben Bürger der Kommune Remagen den verantwortlichen „Bürokraten und Fachleuten/Gutachtern“ – völlig zu Recht - schwere Vorwürfe gemacht, weil auch nach den Starkregenereignissen der Jahre 2010, 2013 und 2016 kaum brauchbare Abwehrmaßnahmen entwickelt und umgesetzt wurden. Daran haben auch die durchgeführten „suboptimalen“ Hochwasserschutzkonzepte wenig geändert.

Sie fußen auf Kirchturmspolitik; das bedeutet, es gibt kaum überörtliche Zusammenarbeit, es folgen zwei Gutachten, die wegen zweimaliger Einarbeitung zu Zeitverzögerungen führen, aufeinander. Dies ist zudem ein unrationelles Vorgehen. Ihnen fehlt auch eine Forderung nach Rückhaltung. Zudem besitzen die beauftragten Gutachter häufig (Wasserwirtschaftler, Hydrologen, Ingenieure) geringen landwirtschaftlichen Sachverstand oder sie blenden ihn aus.

Die Kommunen wehren Schutzmaßnahmen eher ab (Arbeit, Kosten), als sie zügig umzusetzen.

Lediglich vor dem Anwesen des Bürgermeisters wurde in kurzer Frist ein abwehrender Wall errichtet und das zuströmende Wasser vom Acker über die nächste, ohnehin überlastete Straße, ins Dorf weitergeleitet, statt es, wie es nachhaltig wäre, auf dem liefernden Acker weitgehend zurückzuhalten.

Und der benachbarte Bauamtsleiter leitet bedrohlichen Abfluss vor seiner Haustür gemäß seiner fachlichen Überzeugung und Empfehlung (Objektschutz, Selbstschutz) – ebenfalls bequem und günstig über diese Straße ab, statt mit der AG Starkregen (unbequem) für Rückhaltung auf dem Acker und Umleitung um den Ort durch einen Erdwall einzutreten. Denn alle nicht vor Außengebietswasser geschützten Anwesen werden durch fortbestehende Risiken entwertet.

Eine Gesamtkonzeption für Oedingen wie für Unkelbach fehlt auch nach 4 Jahren behördlicher und gutachterlicher Tätigkeit noch immer. Die Konzeption der AG Starkregen lag bereits 4 Wochen nach dem Juni-Ereignis 2016 vor. Die Chinesen bauen in 4 Wochen ein Krankenhaus und in 4 Jahren einen riesigen Staudamm – während unsere Ingenieure keinen 1m hohen Erdwall zustande bringen. Wie wollen wir mit unserer Bürokratie/Bedenklichkeit/Behäbigkeit künftig den Wettbewerb bestehen?

Teillösungen helfen nicht weiter

Teillösungen (Objektschutz) helfen nicht weiter. Ohne vorrangig die Hauptverursacher, neben Petrus die Landbewirtschafter, von deren Flächen die gelbe Flut in die Ortschaften strömt, maßgeblich in eine nachhaltige, effiziente Konzeptionen einzubinden/in die Pflicht zur Rückhaltung zu nehmen, sind alle übrigen Aktivitäten zum Scheitern verurteilt. Der Autor, Bodenkundler und Bauer, hat in unzähligen Schreiben und Publikationen, die den Kommunen, Ministerien und Gutachtern seit Jahren vorliegen, auf diesen Umstand hingewiesen – mit wenig Resonanz.

Da die Landwirtschaft über 50 Prozent der Fläche, auch in Form von erosions- und abflussfördernden Intensivkulturen/Sonderkulturen nutzt, die gegenüber quasi-natürlichen Flächen (Wald und Grünland) einen erhöhten Abfluss spenden, muss sie diesen erhöhten Abfluss bestmöglich zurückhalten (einzufordern durch bisher unzureichende gesetzliche/behördliche Auflagen). Eigentümer müssen in die Pflicht zur Rückhaltung genommen werden - durch entsprechende Bewirtschaftung und Duldung von rückhaltenden Wällen - oder für den Verzicht auf Intensivkulturen oder die Umwandlung in Grünland erhebliche Pachtminderungen in Kauf nehmen.

Wenn ein Gutachter behauptet, „bei Rückhaltung in höherliegenden Flächen können Unterlieger sich auch nicht sicher sein“, verwendet er ein Totschlagargument und verkündet eine Halbwahrheit. Sicher aber ist: Wenn keine Rückhaltung geschieht, treten außerordentliche Schäden wie in den benannten Jahren weiterhin ein. Daran ändern auch noch so große und teure Steinschüttungen, Sohlenanhebungen, Tunnel (Mehlem) und Verrohrungen sowie überdimensionierte Tosbecken (Werthoven), also technische Maßnahmen, und selbst Renaturierungen wenig. In Steillagen (z.B. Unkelbach) erreicht der Abfluss von mindestens 100 ha höherliegenden Ackerflächen (aus Oedingen und Bentgerhof) bei Starkregen in wenigen Minuten – ohne und mit teuren Steinpackungen die Unterlieger.

Erfolgreich ist nur die Rückhaltung und nicht die verbesserte Durchleitung, die zu verstärkten Schäden bei Unterliegern führt. In einem Beitrag hat der Autor Möglichkeiten und Wirksamkeit kurzgefasst benannt (s. Internet: Prof. Dr. D. Schröder, Schule und Beratung H.8/9 2018 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Erforderlich sind:

1. Die Landbewirtschaftung muss wasserrückhaltend betrieben werden: Durch hangparallele Bewirtschaftung, reduzierte Bodenbearbeitung, Winterbegrünung und einiges mehr. Obstkulturen, Beerensträucher, Erdbeeren und Bäume, dürfen in Hanglagen ebenfalls nur (annähernd) parallel zu den Höhenlinien auf kleinen Dämmen angebaut werden. Ansätze sind bereits vorhanden. Diese „Konturbewirtschaftung“, ist in Amerika seit über hundert Jahren üblich, in Asien seit über tausend Jahren im Reisanbau auf kleinen Terrassen. Durch diese nachhaltige Nutzung bieten begraste Obstkulturen Schutz vor Abtrag und Abfluss von Starkregen; und bleiben dann nicht weiterhin ein Gefahrenherd; sie sichern vielmehr eine hohe Wertschöpfung in der Region und vermeiden die Abwanderung in flache Gebiete. Auch Folienanlagen dürfen nur quer zum Gefälle errichtet werden und benötigen weitere Rückhaltemaßnahmen. Die bisherigen liefern hohen Abfluss auf raschem Weg in die (überforderten) Gewässernetze – unter den duldenden Augen von Beratung und kommunaler Aufsicht. Selbst der Weinbau ist höhenlinienparallel möglich und vorteilhaft.

2. Da trotz angepasster Ackernutzung nicht sämtlicher Starkregen zurückgehalten werden kann, müssen am Unterhang (mindestens der stark gefährdeten/gefährdenden Flächen) kleine Erdwälle (Feldpolder) errichtet werden, die Wasser, Nährstoffe, Schadstoffe und Boden (Schlamm) zurückhalten. Für alle Zweifler (Hydrologen, Ingenieure, Wasserwirtschaftler): Wenn wir ebene Flächen mit einem 10 cm hohen Wall umgeben (eine Pflugfurche, „die nix kostet“) können 100 mm Starkregen zurückgehalten werden, die in wenigen Tagen versickern (Grundschule Sauerland, Müntefering). An nicht zu steilen Hängen kann Rückhaltung durch höhere Erdwälle am Unterhang erfolgen. Das ist ein (der) Rettungsanker gegen zunehmende Starkregenaktivität. Der Bedarf an Fläche beträgt etwa 3 Prozent, also 300 m2 je ha – wohlgemerkt nur für erosionsgefährdete Lagen beim Anbau von Sonderkulturen mit erhöhtem Abfluss und gegen Entschädigung. Gegenüber der Alternative „Pachtminderung oder „amtliche Eingriffe“ wären das Peanuts. Ein „weiter so“ kann es aber nicht geben; ohne Einbeziehung der Landnutzung können auch die Gutachter keine tragfähigen Lösungen anbieten.

3. In flachen, weiten Auenabschnitten kann/muss Wasser, auch wenn es dort keinen Schaden anrichtet, zum Nutzen des gesamten Gewässernetzes und aller Unterlieger, durch kaskadenförmig angelegte Querwälle ebenfalls zurückgehalten und für Trockenperioden genutzt werden. Jeder Tropfen muss am Ort des Aufpralles oder benachbart verbleiben und für die Kulturen, die Grundwasserneubildung und den gleichmäßigen Gebietswasserabfluss genutzt werden (s. Klimawandel)

4. In großen Flusstälern können größere Speicherbecken ebenfalls zur großräumigen Rückhaltung beitragen. Durch jede dieser vier Maßnahmen lassen sich etwa, je nach örtlicher Gegebenheit, 20 mm des Starkregens zurückhalten, insgesamt also 80 mm oder mehr, so dass Boden, Gewässer, Kanalsysteme, Straßen usw. und vor allem Anlieger erheblich geschützt und Millionen-teure Schäden vermieden werden. Das Außengebietswasser wird durch die empfohlenen Erdwälle weitgehend zurückgehalten oder in die nächstgelegene Aue abgeleitet. Innerörtliche Maßnahmen sind zusätzlich selbstverständlich ebenfalls erforderlich – vor allem private Rückhaltung und die Sicherung von Anliegern durch Kantsteine an präferierten „Hochwasserstraßen“.

Etwas hochtrabend werden diese dezentralen ökologischen Maßnahmen als „Komplexes Oedinger Hochwasser-und Starkregen- Rückhaltesystem“ benannt. Es wird dem aus der Zeit gefallenen technischen (teuren) Objektschutz, der „Durchleitung zum nächsten Leidtragenden“ bedeutet, entgegen gestellt.

Landnutzer stehen im Mittelpunkt dieses Konzeptes

Die Landnutzer stehen im Mittelpunkt dieses Konzeptes, da sie den größten Flächenanteil und damit die größten Niederschlagsmengen/Abflüsse „bewirtschaften“. Sie müssen sich/ihre Bewirtschaftung, vor allem auch im eigenen Interesse, umstellen. Doch letztlich sind sie die Hauptprofiteure, denn sie schützen durch die genannten Maßnahmen ihren Boden vor Erosion und halten mehr Wasser für Trockenphasen zurück. Dennoch müssen sie für die Umstellung finanziell angemessen unterstützt werden. Einen Euro in die schonende, Wasser rückhaltende Landbewirtschaftung zu investieren, ist aber 10 mal effektiver, als in den Objektschutz. Bereits im (zu wenig beachteten Gegen)gutachten des bodenkundlichen Kollegen Feldwisch zur Errichtung des Nierendorfer Beckens wurde die Umstellung der Landbewirtschaftung eingefordert. Und auch ein unter Verschluss gehaltenes, nicht beachtetes fundiertes Fachgutachten im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums aus 2016 zu Oedinger Verhältnissen bestätigt weitgehend die Positionen Feldwischs und des Autors. Hätte man sie umgesetzt, wäre das Becken in Nierendorf nicht oder nur geringfügig übergelaufen und es wären die Gefahren für Unkelbach und Oedingen deutlich gemindert worden, denn wir brauchen durch Rückhaltmaßnahmen auf Feldern, sowie in Feldpoldern und Speicherbecken nicht sämtlichen Starkregen zurückzuhalten, sondern durch geschicktes Steuern nur den schädlichen Anteil/die Abflussspitzen. Über diesen Gesamtkomplex wurde auf begrüßenswerte Initiative des in dieser Sache federführenden Umweltministeriums mit Landwirten 2018 in Ringen diskutiert.

Von diesem Rundgespräch zwischen führenden Landwirten, Fachleuten und den Ministerien Umwelt und Landwirtschaft sind jedoch kaum Impulse ausgegangen (Hornberger Schießen), weil die Vertreter der Landwirtschaft befanden, alles sei gut, und besser machen ginge hier nicht, und der Leiter der Diskussion (Hydrologe) ihnen nicht Paroli bieten konnte. Eine erforderliche intensive Beratung der Landwirte, entsprechende finanzielle Förderung zur Anschaffung adäquater Landtechnik und eine Demonstrations-und Versuchsanlage für eine beispielgebende angemessene Bewirtschaftung der Acker-und Obstkulturen stehen weiterhin aus.

Der Druck der Umstände, die Förderkulisse der EU und die Erkenntnis der Bewirtschafter, dass vor allem sie Nutzen von der Umstellung haben, führen allerdings hier und dort allmählich zu nachhaltigerer Bewirtschaftung im Acker- wie Obstbau. Doch der nächste Starkregen – und die nächste Trockenphase „kommen bestimmt“ und werden hoffentlich den Handlungsdruck - auch in den Amtsstuben – weiter erhöhen. Es ist aber hilfreich und unerlässlich, dass umsichtige Bürger, trotz aller Enttäuschungen, den Findungsprozess nach wie vor kritisch und nachdrücklich mit eigenem Kopf begleiten. Ihnen schuldet die Gesellschaft Dank und Anerkennung für ihr „Ehrenamt“, und dem „Blick“ für seine offene Berichterstattung.

D. Schröder, Oedingen

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