Politik | 09.12.2020

Kreisverwaltung Cochem - Zell

Novemberbescheide irrtümlich nicht zugestellt

Ankündigung der Zwangsvollstreckung offener Gebührenzahlungen sorgt für Verärgerung

Cochem. Durch die Kasse des Landkreises Cochem-Zell wurden rund 2.000 Hauseigentümer letztmalig aufgefordert, ihre offenen Gebühren für die Wasserversorgung und die Abfallbeseitigung zu zahlen. Gleichzeitig wurde die Zwangsvollstreckung angekündigt, sollten die offenen Beträge nicht beglichen werden.

Wie sich nun herausgestellt hat, wurden die im November vorab versendeten Mahnungen nie zugestellt. Da der Kreisverwaltung der ordnungsgemäße Versand der Briefe durch den Online-Dienstleister bestätigt wurde, ist man davon ausgegangen, dass die Mahnungen bei den Betroffenen entsprechend ankamen. Offenbar ist dies jedoch nicht der Fall. Die Kreisverwaltung entschuldigt sich in aller Form für dieses Versäumnis. Selbstverständlich müssen die Betroffenen die Nebenkosten für die Vollstreckungsankündigung nicht zahlen. Lediglich die offenen Gebührenforderungen müssen beglichen werden. Die Kreisverwaltung wird mit dem Dienstleister sicherstellen, dass dies zukünftig nicht mehr passieren kann. Um Mahnungen und Vollstreckungen auf Dauer aus dem Weg zu gehen, bietet sich natürlich ein Abbuchungs- oder Einzugsverfahren an.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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