Politik | 27.12.2017

Erwin Rüddel (MdB) äußert sich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Numerus clausus für Medizinstudium behindert ländliche Versorgung

Der Christdemokrat sieht die Länder bei der Suche nach Alternativen in der Pflicht

Neuwied. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, den Numerus clausus als Zugang zum Medizinstudium teilweise als verfassungswidrig zu erklären, wird vom heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel ausdrücklich begrüßt. „Dies entspricht meinen schon lange vertretenen Forderungen“, erklärt der Gesundheitspolitiker, der damit große Chancen für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen sieht. Der Christdemokrat plädiert dafür, den Zugang zum Medizinstudium nicht von der Abiturnote abhängig zu machen. Im Hinblick auf die aktuell getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedauert Erwin Rüddel, dass bislang nur wenige Universitäten von der bereits bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, neben der Abiturnote weitere Kriterien bei der Vergabe von Studienplätzen stärker zu berücksichtigen. „Das Land Rheinland-Pfalz und die Gesundheitsministerin sind jetzt in der Pflicht. Ohne mehr Studienplätze für Medizin und ohne eine gerechtere Verteilung der Studienplätze ist eine flächendeckende Versorgung unserer ländlichen Heimat nicht möglich“, so Erwin Rüddel.

Nach dem Numerus-clausus-Urteil fordert Erwin Rüddel: „Chancengleichen Zugang zum Medizinstudium in allen Bundesländern, der nicht ausschließlich und auch nicht ganz überwiegend nach der Abiturnote ausgerichtet ist. Vielmehr gilt es, auch andere Auswahlkriterien wie soziale und kommunikative Kompetenzen oder Tätigkeiten im Rettungsdienst heranzuziehen. Ganz wichtig sind auch deutlich mehr Studienplätze für Medizin.“

Nur so könnte langfristig die ärztliche Versorgung flächendeckend sichergestellt werden. Dabei verweist der Gesundheitspolitiker einmal mehr auf die Pflicht der Länder und hier insbesondere auf die Pflicht der Mainzer Gesundheitsministerin. Bund und Länder müssen nun bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zum künftigen Auswahlverfahren treffen. Dabei müssten die Ziele des „Masterplans Medizinstudium 2020“ richtungsweisend sein.

Denn der in diesem Jahr von Bund und Ländern beschlossene Masterplan sei der richtige Rahmen, um jetzt über weitere Verbesserungen beim Zugang zum Medizinstudium zu beraten. Wer nun aber pauschal mehr Geld vom Bund für neue Medizinstudienplätze verlange, liege falsch. Der Bund unterstütze die Länder bereits wie noch nie zuvor und investiere alleine im Hochschulpakt 2020 insgesamt über 20 Milliarden Euro für zusätzliche Studienplätze.

„Wir, der Bund, haben gut überlegte, richtungsweisende Konzepte auf den Tisch gelegt. Konzepte die positive Lösungen und Erfolge nach sich ziehen und ohne die eine flächendeckende Versorgung unserer ländlichen Heimat nicht möglich ist. Dessen muss sich das Land, insbesondere die Gesundheitsministerin, bewusst sein“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Pressemitteilung

Erwin Rüddel, MdB (CDU)

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