Sportanlage Kripp
Nutzungs- verbot
Kripp. Wegen der anhaltenden unerlaubten Nutzung des Schulhofs außerhalb der zugelassenen Zeiten und der damit einhergehenden Ruhestörungen für die angrenzende Wohnbebauung hat die obere Bauaufsichtsbehörde nun ein teilweises Nutzungsverbot verhängt.
Der Schulhof mit der Schulsportanlage darf ab sofort bis auf Weiteres nur noch für den Schulbetrieb genutzt werden.
Die Stadt wird das Nutzungsverbot überwachen.
Pressemitteilung
Stadtverwaltung Remagen
