Politik | 20.09.2023, 08:00 Uhr

BLICKwinkel – Pro und Contra im Fokus

Obstklau: (K)ein Kavaliersdelikt?

Obstklau stellt eine Straftat dar.  Foto: pixabay.com
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Region. Unter der Rubrik „BLICKwinkel – Pro und Contra im Fokus“ betrachten wir regelmäßig das Für und Wider von Themen, die uns alle bewegen. Dieses Mal geht es um das Pflücken von Obst auf fremden Grundstücken.

Ein Weingut aus Bad Neuenahr erlebte kürzlich eine böse Überraschung: Unbemerkt hatten Diebe die Trauben vor der Lese bereits von den Reben abgeerntet. Das Weingut erstattete Anzeige, denn: Obstklau stellt eine Straftat dar.

Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied, ob man sich an den Früchten eines Wirtschaftsbetriebes bedient und diesem damit finanziellen Schaden zufügt oder ob man auf einer privaten Streuobstwiese zulangt, deren Besitzer die Ernte ohnehin nicht vollständig verwerten würde. Ist das gerecht?

„Auch mal ein Auge zudrücken“

Wenn man auf einem Spaziergang an einer Obstwiese vorbeikommt und spontan einen Apfel oder eine Birne für unterwegs pflückt, dann fügt man damit niemandem einen nennenswerten Schaden zu. Viele dieser Obstwiesen sind riesig und die Bäume hängen voller Früchte, die am Ende des Tages sowieso am Boden verrotten würden. In einer Zeit, in der Lebensmittelverschwendung ein großes Problem darstellt, könnte man den Spieß also umdrehen und es schon fast als gute Tat ansehen.

Es ist ja nicht so, dass die Leute mit einer Leiter und einem Korb kommen, um ganze Bäume abzuernten. Nimmt man sich ein oder zwei Äpfel, sollte das nicht so behandelt werden, als würde man gewerbsmäßigen Diebstahl begehen. Da muss man auch mal ein Auge zudrücken können.

„Eigentum respektieren“

Eigentlich sollte es gar keine Diskussion geben, denn rechtlich ist die Sache glasklar: Wer sich an fremdem Obst – egal wo! – bedient, der begeht Diebstahl und macht sich damit strafbar. Damit sollte das Thema beendet sein. Und doch gibt es genügend Menschen, die meinen, ein oder zwei Äpfel würden ja niemandem wehtun. Aber: Heute ist es ein Apfel, morgen sind es zehn, und übermorgen räumt jemand die ganze Wiese ab. Und wenn 50 Spaziergänger sich „nur“ einen Apfel nehmen, sind die Bäume auch schnell leergepflückt.

Eine Streuobstwiese ist kein Selbstbedienungsladen, sondern jemandes Eigentum, in das der Eigentümer viel Arbeit und Pflege investiert. Und dieses Eigentum muss respektiert werden.

Wie ist Euer BLICKwinkel?

Und nun sind unsere BLICK aktuell-Leser gefragt: Wie ist Euer BLICKwinkel auf diesen Obstklau? Greift Ihr gerne mal an fremden Obstbäumen zu und erkennt daran nichts Schlimmes oder besitzt Ihr vielleicht selbst eine Streuobstwiese und ärgert Euch über die „Selbstbediener“?

Lasst uns Eure Meinung wissen – auf unseren Social Media-Kanälen, unserem Webportal www.blick-aktuell.de oder mit einem Leserbrief unter Nennung des vollen Namens und Wohnorts per E-Mail an blickwinkel@kruppverlag.de.

BA

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Obstklau stellt eine Straftat dar. Foto: pixabay.com

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