Politik | 16.12.2015

Kreisverwaltung Westerwald

ÖPNV: Gemeinschaftstarif erst im Januar 2017 möglich

VRM-Geschäftsführer Pauly informierte über erneute Verschiebung

Westerwaldkreis. Der mögliche Beitritt des Westerwaldkreises zum Gemeinschaftstarif des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) muss wieder verschoben werden. Diese schlechte Nachricht verkündete VRM-Geschäftsführer Stephan Pauly dem Kreisausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft in der jüngsten gemeinsamen Sitzung. Als Grund der erneuten Verschiebung nannte Pauly ein internes Problem der 49 Verkehrsunternehmen im Verbund, auf das der Westerwaldkreis jedoch keinen Einfluss hatte. Die Unternehmen waren nicht in der Lage, eigene Kalkulationen und damit eine Kostenrechnung dem Westerwaldkreis rechtzeitig vor Einführung des Gemeinschaftstarifs zu präsentieren. Im Prinzip ging es in den vergangenen Monaten und in schwierigen Verhandlungen darum, einen neuen Verteilungsschlüssel unter den Verkehrsunternehmen für die Einnahmen von rund 80 Millionen Euro zu finden. Der jahrelang gültige Verteilungsschlüssel musste angepasst werden, da er nicht mehr den aktuellen Bedingungen entsprach. Beförderte zum Beispiel ein Busunternehmen vor Jahren noch 500 Schüler, so ist die Zahl der gefahrenen Schüler zurückgegangen, der Erlös aber gleich geblieben. Deshalb hatten sich die im Verkehrsverbund zusammengeschlossenen Unternehmen in jüngster Zeit vor allem mit der Frage auseinandergesetzt, was nun jedem einzelnen Betrieb vor dem Hintergrund aktueller Zahlen überhaupt an Erlös zusteht. „Die Unternehmen waren deshalb in letzter Zeit sehr mit sich selbst beschäftigt und waren deshalb nicht in der Lage, die notwendigen Kalkulationsarbeiten für einen Beitritt des Westerwaldkreises zum Gemeinschaftstarif zu leisten. Ich bedauere das außerordentlich, aber leider sind wir an dieser Stelle nicht Herr des Verfahrens“, sagte der VRM-Geschäftsführer. Als neuer Termin der Einführung soll jetzt der 1. Januar 2017 angepeilt werden. Für Bus- und Bahnkunden bedeutet das, dass sie erst ab diesem Datum mit einem Ticket auf der Grundlage einheitlicher Tarife von A nach B und über die Kreisgrenzen hinaus öffentliche Verkehrsmittel benutzen können. Der größte Vorteil des Gemeinschaftstarifs ist bekanntlich der einheitliche und kreisübergreifende Tarif (zum Beispiel Seniorenticket, Gruppenkarten, Mitnahmeregelungen, Jobticket) für die Fahrgäste. Landrat Achim Schwickert wies nach Paulys Ausführungen darauf hin, dass die Klärung der Frage nach der gerechten Aufteilung der Einnahmen sehr wichtig sei, weil es Einfluss auf das Angebot habe, zu welchen Konditionen der Westerwaldkreis dem Verbund beitritt. „Es ist nicht auszuschließen, dass das Auswirkungen auf die Preise hat“, sagte Schwickert.

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