Politik | 18.12.2018

Stellungnahme zu der von der Landesregierung Rheinland-Pfalz beabsichtigten Fusion der VGs Bad Hönningen und Linz am Rhein

Ortsgemeinde St. Katharinen lehnt jegliche Form einer Verbandsgemeindefusion ab

St. Katharinen. Zur Diskussion über die von der rheinland-pfälzischen Landesregierung beabsichtigten Fusion der Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Linz am Rhein sowie einer freiwilligen Fusion dieser Verbandsgemeinden mit eventueller Einbeziehung der Verbandsgemeinde Unkel liegt nun ein 1. Entwurf der von der Verbandsgemeinde Linz am Rhein in Auftrag gegebenen Untersuchung einer Gesellschaft vor. Beauftragung und Finanzierung des Gutachtens haben in diesen Verbandsgemeinden für Diskussionen gesorgt, über die in der Presse berichtet worden ist. Die Beauftragung der gutachterlichen Untersuchung war mit der Zielsetzung verbunden, Zahlen, Daten und Fakten für eine fundierte und sachliche Diskussion über die Verbandsgemeindefusion zu erhalten. Über die erforderliche gutachterliche Untersuchung verfügen wir nun, auch wenn es ein 1. Diskussionsentwurf ist.

Eindeutige Ablehnung formuliert

Bereits im vergangenen Jahr hatten wir uns zusammen mit der Ortsgemeinde Vettelschoß zu den Fusionsplänen der Landesregierung und zur freiwilligen Fusion geäußert und eine eindeutige Ablehnung formuliert. Jetzt ist es an der Zeit, uns als Ortsgemeinde St. Katharinen nochmals hierzu klar zu positionieren. Denn es geht hier nicht weniger und nicht mehr als um die Zukunftsfähigkeit unserer Ortsgemeinde. Grund genug, uns deutlich und vernehmlich hierzu zu Wort melden und in eine aktive Rolle zu kommen.

Die vorliegende gutachterliche Untersuchung untermauert unsere bisherigen Befürchtungen, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Linz am Rhein, für die kein gesetzlicher Gebietsänderungsbedarf gegeben ist, die Hauptlast der Verbandsgemeindefusion, ob als Zweier- oder Dreierfusion, zu tragen haben. Innerhalb der Verbandsgemeinde Linz am Rhein sind dies in erster Linie die Rheinhöhengemeinden Vettelschoß und St. Katharinen. Die gutachterliche Untersuchung macht deutlich, dass wir bei einer Fusion eine erheblich höhere Verbandsgemeindeumlage zu zahlen hätten. Denn ob es überhaupt zu Einsparungen als Alternative zur Umlageerhöhung kommen sollte, wird mittlerweile durch wissenschaftliche Studien (Ifo Institut, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) über die Auswirkungen von Gebietsreformen grundsätzlich infrage gestellt.

Bürger sollen nicht die Zeche zahlen müssen

Es kann und darf auch nicht sein, dass letzten Endes die Bürgerinnen und Bürger unserer Ortsgemeinde durch höhere Gemeindesteuern oder durch Verzicht auf wichtige Projekte die vom Land gemachte Zeche zahlen.

Mit der Mehrbelastung bei der Verbandsgemeindeumlage geht einher der Verlust an Mitbestimmungskraft der Ortsgemeinde in der großen fusionierten Verbandsgemeinde Bad Hönningen/Linz am Rhein bzw. Bad Hönningen/Linz am Rhein/Unkel. Das Szenario einer solchen Fusion würde sich für uns so darstellen, dass wir Mittel für notwendige neue Investitionen unserer Ortsgemeinde nicht mehr zur Verfügung hätten und uns die zur Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur erforderliche Mittel fehlten. Wie sollten wir unsere Aufgaben dann noch erfüllen? Eine positive Weiterentwicklung unserer Ortsgemeinde, zu der wir auf Grund unserer Wirtschaftskraft jetzt in der Lage sind, wäre dann nicht mehr möglich.

Ortsgemeinde ist gut aufgestellt

Was wir dank einer soliden, verantwortungsbewussten, nachhaltigen und weitblickenden Kommunalpolitik in unserer Ortsgemeinde aufgebaut haben, wäre dann höchst gefährdet.

Die Ortsgemeinde St. Katharinen ist von ihrer Infrastruktur sowie Wirtschafts- und Finanzkraft jetzt so gut aufgestellt, dass sie nicht einer einwohnermäßig größeren, aber finanzschwächeren Verbandsgemeinde angehören muss. Die zur Begründung des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform hauptsächlich herangezogene demografische Entwicklung hat offensichtlich in unserer Region einen anderen Verlauf genommen als man bei der Verabschiedung des erwähnten Landesgesetzes ausgegangen ist. Dies ist kein Vorwurf. Aber wenn man jetzt feststellt, dass sich die Situation anders darstellt, dann sollte man auch die Einsicht und den Mut haben, die damalige Einschätzung zu korrigieren. Denn nach den jüngsten Verlautbarungen aus der Verbandsgemeinde Bad Hönningen ist deren Einwohnerzahl gestiegen und liegt Stand Ende des Jahres 2017 nur noch sage und schreibe 113 Einwohnerinnen und Einwohner unter der alles entscheidenden Marke 12.000. Denn es ist ja nicht so, dass die Verbandsgemeinden und ihre Ortsgemeinden die demografische Entwicklung nicht zum Anlass genommen hätten, durch entsprechende Maßnahmen dem entgegenzuwirken. Erfolgreich, wie es scheint.

Landeszuwendung als ´Lockvogel`

Die verfassungsrechtlich gebotene Gesetzesfolgeabschätzung und die vom Land in Auftrag gegebene und finanzierte Erstellung eines Modells eines Zusammenschlusses der Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Linz am Rhein zu einer Verbandsgemeinde aus dem Jahr 2011 sind in großen Teilen nicht ausreichend und mittlerweile überholt. Was nicht verwunderlich ist, wenn man die große Zeitspanne zwischen Erstellung der Folgeabschätzung und des Modells einerseits und den jetzigen Diskussionen andererseits sieht.

Effizientere und wirtschaftlichere Kooperationen nötig

Die vom Land bei einer freiwilligen Fusion in Aussicht gestellte Landeszuwendung, auch „Hochzeitprämie“ genannt, klingt zunächst einmal gut. Dieser Prämienlockvogel verleitet zu einem Vergleich mit einem Super-Angebot eines Herstellers, der ein Produkt die ersten drei Monate zu einem niedrigen Preis anbietet und danach aber den vollen wesentlich höheren Preis verlangt. Die Landeszuwendung für die freiwillige Fusion ist einmalig und führt demzufolge auch nur einmal zur Reduzierung des Umlagebedarfs. Danach lässt das Land die betroffenen Verbandsgemeinden wieder allein. Eine dauerhafte angemessene verfassungsgemäße Finanzausstattung, wie sie von den Kommunalen Spitzenverbänden gefordert wird, kommt für das Land nicht in Frage. Statt auf teure Fusionen sollte auf effizientere und wirtschaftlichere Kooperationen gesetzt werden. Genau dies hat das Land mit der Aufhebung des Zweckverbandsgesetzes und der Verabschiedung des neuen Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit doch bezwecken wollen. Dieses neue Gesetz haben die Verbandsgemeinden, die nach dem Willen der Landesregierung fusionieren sollen, doch sehr erfolgreich umgesetzt. Bereiche, in denen es Synergien gibt, sind schon genutzt worden. Seit vielen Jahren bestehen sehr erfolgreiche Kooperationen zwischen den von der Fusion betroffenen Verbandsgemeinden auf den wichtigen Aufgabenfeldern, wie Abwasserbeseitigung, Forstwirtschaft, Brand- und Katastrophenschutz usw. Die fortschreitende Digitalisierung unterstützt solche Kooperationen. Es könnte geprüft werden, ob es nicht das eine oder andere weitere Aufgabenfeld für Kooperationen gibt.

Kooperationsvereinbarung mit dem Innenminister

Es kann doch dem Innenministerium nicht entgangen sein, dass die Kommunen in der hiesigen Region schon viel weiter sind als bei der Verabschiedung des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform erwartet worden ist. Haben doch im April 2018 die Bürgermeister von 11 Kommunen am hiesigen Rheinabschnitt mit dem Innenminister eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die allen Partnern, darunter auch linksrheinische Städte und Verbandgemeinden, den Weg für die Zusammenarbeit in der Zukunftsinitiative „Starke Kommunen – Starkes Land“ geebnet hat. Dem vorausgegangen war der Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel sowie der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldbreitbach (jetzt Verbandsgemeinde Rengsdorf/Waldbreitbach) zur LEADER Region Rhein-Wied. Die auf Grund dessen gebildete Lokale Aktionsgruppe setzt die lokale Entwicklungsstrategie der LEADER Region Rhein-Wied in die Praxis um.

Gutachten liegt vor

Just in dem Moment der Vorbereitung auf diese Sitzung kommt die vom Landessender exklusiv verbreitete Nachricht, dass das von der Landesregierung in Auftrag gegebene wissenschaftliche Gutachten zur weiteren Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz vorliegt. Der Innenminister hat hierauf am 30. November sehr bemerkenswert reagiert. Seine Feststellung hierzu lautete: „Aufgabe der Eigenständigkeit von Städten und Gemeinden mit Regierung nur freiwillig zu machen.“ Bitte schön, Herr Minister, fangen Sie doch gleich damit an und ziehen Sie Ihre Fusionspläne für die Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Linz am Rhein zurück. Dies würde auch seiner als oberste Maxime verkündete bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltung und Aufrechterhaltung des Ehrenamtes in der kommunalen Familie entsprechen. Da sind wir vollinhaltlich bei dem Minister. Es wird interessant sein zu beobachten, wie er seine Ankündigung der breiten Diskussion über die Gutachten mit der kommunalen Familie praktiziert.

Übrigens halten die Gutachten eine Fusion der Landkreise Neuwied und Altenkirchen für möglich. Es ist nur kurz darauf hinzuweisen, dass wir schon jetzt eine Kreisumlage in erheblicher permanent steigender Höhe zahlen. Womit wir wieder beim Thema wären.

Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:

Die Ortsgemeinde St. Katharinen lehnt jegliche Form einer letztlich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehende Verbandsgemeindefusion, an der die Verbandsgemeinde Linz am Rhein beteiligt werden soll, ab. Wir brauchen keine Verbandsgemeindefusion und wir wollen keine. Diese ablehnende Haltung sollte mit den sie tragenden Gründen dem Innenministerium vorgetragen werden und es sollte aufgefordert werden, die an den Bürgerinnen und Bürgern vorbeigehende Fusionspläne für die Verbandsgemeinde Linz am Rhein aufzugeben. Es sollte ein deutliches Signal nach Mainz gesendet werden. Falls das Innenministerium auf seinen Fusionsplänen beharrt und den Entwurf eines Gesetzes zur Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Linz am Rhein aus der Schublade holen und der Landtag dieses Gesetz beschließen wird die Verbandsgemeinde Linz am Rhein gebeten, mit anwaltlicher Hilfe gegen die Zwangsfusion vorzugehen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Willi Knopp

Ortsbürgermeister

St. Katharinen

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