CDU-Ortsverband Erpel
Ortsgemeinderat Erpel passt Haushaltsplan an
Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B einstimmig gefasst
Erpel. Bei der Ortsgemeinderatssitzung im Bürgersaal Erpel stand erneut der Punkt „Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Erpel für die Haushaltsjahre 2023/2024“ auf der Tagesordnung. Bei der vorangegangenen Sitzung hatte der Ortsgemeinderat eine Vertagung beschlossen, da die Kreisverwaltung eine Verweigerung der Genehmigung des vorgelegten Haushaltsplanes (HHP) angekündigt hatte.
Der HHP wurde zwischenzeitlich bereits angepasst. Es wurden einige Investitionen gestrichen. Wie Ortsbürgermeister Hirzmann aber mehrfach betonte, seien nicht die Investitionskredite das große Problem. Vielmehr übersteigen bereits die Pflichtausgaben - bestehend aus Energiekosten für KiTa, Schule und Straßen (circa 180.000 Euro), Umlagen sowie Personalkosten - die Einnahmen der Ortsgemeinde. Weiterhin führte er an, dass die Streichungen von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen nur ein Hinauszögern und keine dauerhafte Einsparung darstellen.
Hitzig wurde daraufhin eine erneute Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer diskutiert. Grundsätzlich möchte niemand im Rat die Steuern erhöhen. In einem Gespräch mit der Kreisverwaltung hatten diese bei den Hebesätzen der Grundsteuer B mündlich eine „6 vorne“ gewünscht. Dies wurde unisono von allen Ratsmitgliedern abgelehnt.
Dennoch sprach sich die CDU-Fraktion für eine Anpassung auf die vom Land Rheinlandpfalz festgelegten Nivellierungssätze aus. Als Gründe nannte sie, dass die Ortsgemeinde ohne die Einhaltung der Nivellierungssätze keinen Anspruch auf Fördergelder haben würde. Die Chance, den Haushaltsplan von der Kommunalaufsicht genehmigt zu bekommen, steige außerdem. In jedem Fall würde eine Basis für gemeinsame Gespräche gegeben sein. Werner Henneker, Fraktionsvorsitzender der CDU-Erpel, führt in seinem Statement anderem beispielhaft an, dass die Grundschule Erpel vier Tablets beantragt hatte, diese aber abgelehnt werden mussten. Dabei betont er, dass die Haushaltslage der Ortsgemeinde keinen negativen Einfluss auf eine adäquate und zeitgemäße Schulbildung haben dürfe.
Bei der Grundsteuer B bedeutet die Anpassung auf die Nivellierungssätze eine Erhöhung von 430 Prozent (p.c.) auf 465 p.c. Dies ist eine Realerhöhung von ca. 8 p.c. und bedeutet konkret: Wer aktuell 500 Euro Grundsteuer zahlt, bezahlt nach der Erhöhung ca. 3,40 Euro pro Monat mehr. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Realerhöhung um 2,7 p.c. auf 380 Prozent.
Die DvOE-Fraktion sprach sich entschieden dagegen aus und kündigte an, gegen die Erhöhung zu stimmen.
Bürgermeister Hirzmann verlas auszugsweise ein Schreiben bezüglich des Programms zur Teilentschuldung von Kommunen mit hohen Liquiditätskrediten unter dem Namen „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP). Bis Ende Juni 2023 müsse die Ortsgemeinde sich erstmals registrieren, die finale Frist sei im September. Laut dem vorliegenden Schreiben belaufe sich die geschätzte Entschuldungssumme auf Rund 3,8 Mio Euro. Sollte die Ortsgemeinde die Nivellierungssätze nicht einhalten, sei die Teilnahme aber sicher ausgeschlossen.
Bei der abschließenden Abstimmung wurde die Anpassung des Hebesatzes Grundsteuer B auf den Nivellierungssatz von 465 Prozent einstimmig bei Enthaltungen der Fraktion DvOE gefasst. Die Anhebung der Gewerbesteuer wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ gab die CDU-Fraktion bekannt, die Tablets für die Grundschule Erpel zu spenden.
Pressemitteilung des
CDU-Ortsverband Erpel
