Parken während der Kirmes in Bad Neuenahr
Parkmöglichkeiten im Stadtteil
Umleitungen werden ausgeschildert - Parken um Kirmesgelände herum verboten
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Während der Kirmes in Bad Neuenahr werden Schaustellergeschäfte in der Hauptstraße, der Rathausstraße und auf dem öffentlichen Parkplatz City-Ost (Kirmesparkplatz) sowie das Zelt der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Postparkplatz aufgebaut. Deshalb sind umfangreiche Verkehrsbeschränkungen und -umleitungen erforderlich. Die Hauptstraße zwischen dem Bahnhofsrondell und dem Parkplatz City-Ost sowie im weiteren Verlauf die Rathausstraße bis zur Einmündung Bergstraße werden ab Dienstag, 26. September, 11 Uhr, bis einschließlich Mittwoch, 4. Oktober für den Verkehr voll gesperrt. Das Bahnhofsgelände Bad Neuenahr mit dem Bahnhofsrondell ist jedoch von den Bussen des ÖPNV ungehindert anfahrbar. Der Parkplatz City-Ost wird bereits ab Montag, 25. September zum Aufbau der Kirmes gesperrt werden. Parken ist ab diesem Zeitpunkt dort nicht mehr möglich. Wie jedes Jahr wird auch ein Teilbereich des Parkplatzes am Apollinarisstadion für die Wohnwagen der Schausteller freigehalten. In diesem Bereich kann ab Dienstag, 26. September nicht mehr geparkt werden.
Der innerörtliche Verkehr kann den Bereich der Kirmes in östlicher Fahrtrichtung alternativ über die Rathausstraße – Kölner Straße oder Rathausstraße – Bergstraße zur Heerstraße umfahren. Die Bergstraße wird hierfür von der Rathausstraße in Richtung Heerstraße als Einbahnstraße eingerichtet. In westlicher Richtung erfolgt die Umleitung über die Heerstraße – Kölner Straße – Kreisel Kölner Straße zur Rathausstraße.
Zum Parken während der Kirmes in Bad Neuenahr bieten sich das City-Parkhaus Landgrafenstraße, der Park-and-Ride-Parkplatz und der geschotterte Parkplatz am Bahnhof Bad Neuenahr, das Parkdeck City-Nord in der Rathausstraße sowie der Parkplatz am Apollinarisstadion an. Kirmesbesucher werden gebeten, diese Parkmöglichkeiten zu nutzen.
Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler weist ausdrücklich darauf hin, dass in den angrenzenden Straßen um das Kirmesgelände herum nicht geparkt werden darf, um unbedingt notwendige Rettungswege freizuhalten. Dies gilt wegen des Linienbusverkehrs auch für den Bahnhofvorplatz. Autofahrer, die verbotswidrig parken, müssen damit rechnen, dass ihre Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Fahrzeugführer werden deshalb um diszipliniertes Verhalten gebeten. Pressemitteilung
Stadtverwaltung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
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