Politik | 29.03.2018

B256 Ortsumgehung Straßenhaus

Planfeststellungsverfahren läuft

Betroffene und Kritiker sind zu Einsprüchen aufgefordert

Straßenhaus. Die einzige Möglichkeit zu Einsprüchen gegen die sogenannte Ortsumgehung Straßenhaus besteht genau jetzt: Das Planfeststellungsverfahren läuft vom 19. März 2018 bis zum 18. April 2018. Letzte Frist für die Einreichung von Argumenten gegen die Realisierung ist der 18. Mai 2018. Dann muss die Eingabe bei der Behörde vorliegen.

Betroffene Anwohner und Gegner des Plans sollten nach Ansicht der BI „Zukunft für Straßenhaus“ diese einmalige Chance nutzen, um Schäden an der Natur, der Landschaft, ihrer Gesundheit und ihrem Vermögen zu verhindern. Der Einwand kostet nichts, die OU eine Menge. Immobilien in der Nähe der Trasse verlieren 10 bis 50 Prozent an Wert.

Argumente gibt es genug. 1979 hat der Gemeinderat einstimmig die OU abgelehnt. Die Ortsteile könnten auf ewige Zeiten nicht mehr zusammenwachsen, Verkehrslärm würde nur verlagert vor andere Wohngebiete, das Naturschwimmbad würde gefährdet, als echte Umgehung könne die geplante Trasse nicht angesehen werden, Naherholungsmöglichkeiten würden zerstört, Landschaft und Waldgebiete müssten geopfert werden. 1996 gab es bei einer Bürgerversammlung eine öffentliche Erpressung. Von der damals zuständigen Behörde wurde gefordert, sich für die billigste Lösung zu entscheiden - oder man bekäme gar nichts. Der Gemeinderat folgte dieser Vorgabe, machte also eine 180-Grad-Wendung.

Beschlüsse zu dem Vorhaben wurden jahrelang in nichtöffentlichen Ratssitzungen gefasst. Deshalb sind alle diese Beschlüsse nach dem Gesetz nichtig. Einspruch konnte von der GRÜNEN-Fraktion erst 2018 eingelegt werden, nachdem Protokollauszüge nach langen Auseinandersetzungen endlich vorgelegt wurden.

Der Raumordnungsentscheid von 1998 sollte 2017 zum wiederholten Male verlängert werden. Die Ortsbürgermeisterin von Straßenhaus stimmte dem eigenmächtig zu, ohne zuvor den Gemeinderat zu hören. Auch dagegen wurde schriftlich Einspruch eingelegt.

Mit 16,8 Mio. Euro Kosten wurde die OU zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Allein die geplante 109 m lange Brücke über den 40 cm breiten Hässbach wird nach Meinung eines Mitarbeiters von Straßen NRW etwa 7 Mio. Euro kosten. Fünf weitere Brücken kommen hinzu. 35 Mio. Euro Gesamtkosten für die 2835 m lange OU sind nach Aussage des Fachmannes als realistisch anzusehen.

Für die Tunnel-Alternative wurde von einem Ingenieurbüro ohne Erfahrung im Tunnelbau eine Summe von 61 Mio. Euro genannt. Dabei hat man vor dem Tunnel eine Absenkungsstrecke von 1350 m vorgesehen, eine Tunnellänge von 1200 m geplant, wo 900 m ausreichen, ein großes Anschlussbauwerk statt seitlicher Rampen neben dem Tunnelportal und einiges mehr. Man könnte sagen, das war ein Gefälligkeitsgutachten zur Abwehr der Tunnellösung.

Am 9. April findet um 19 Uhr im Vereinshaus (Schützenhaus) der Sportschützen-Gesellschaft Honnefeld e.V. eine Versammlung statt, in der informiert werden soll und bei der auch der Rechtsanwalt Dr. Christoph Reusch, Richter am Oberverwaltungsgericht a.D., für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung steht. Mitglieder, Betroffene, Interessierte, Unterstützer, Freunde, Gäste - alle sind eingeladen.

Pressemitteilung

BI „Zukunft für Straßenhaus“ e.V.

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