CDU Rheinbach begrüßt EU-Richtlinie
Planungssicherheit für Rettungsdienste in der Region
Ausnahmeregelung ermöglicht Spielräume bei Vergabe
Rheinbach. Die vom Europäischen Parlament beschlossenen Ausnahmeregelungen für die Richtlinie zum Vergaberecht sind eine positive Entscheidung für die Rettungsdienste in der Region. Sie ermöglichen jetzt die Spielräume, rettungsdienstliche Leistungen auch weiterhin diesen Hilfsorganisationen zu übertragen.
„Dies ist eine gute Entscheidung des Europäischen Parlaments“, bewertet die Vorsitzende des CDU-Stadtverbands Rheinbach, Silke Josten-Schneider, diese Entwicklung bei der abschließenden Beratung der Richtlinie.
„Die Mitarbeiter unserer Rettungsdienste, bei uns in Rheinbach der Malteser Hilfsdienst, haben hervorragende Arbeit geleistet.
Sie und ihre Familien müssen davor geschützt werden, dass der Rettungsdienst an eine Billigkonkurrenz verloren geht. Für rettungsdienstliche Leistungen gilt:
Der Preis alleine kann nicht entscheidend sein. Das Wichtigste ist die Qualität und das qualitativ gute Personal einschließlich der ehrenamtlich Tätigen. Den bestehenden Rettungsdiensten in unserer Region muss Planungssicherheit gegeben werden“, bekräftigt Josten-Schneider die Position der Rheinbacher CDU.
Die Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises verweist zwar auf die zunächst noch erforderliche Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.
Dies muss in den nächsten 24 Monaten erfolgen. Und sie befürchtet Schadensersatzansprüche konkurrierender Dienste, falls sie vorher auf eine Ausschreibung verzichten würde. Doch es ist auf jeden Fall zu prüfen, ob nicht das neue Recht abgewartet oder bei jetzt notwendigen Ausschreibungen berücksichtigt werden kann.
Pressemitteilung des
CDU-Stadtverbands Rheinbach
