Gemeinde Swisttal
Probeweise Einrichtung eines Einfahrtverbots
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der Schulstraße in Buschhoven
Buschhoven. Wie das Ordnungsamt der Gemeinde Swisttal mitteilt, wird auf der Schulstraße in Kürze ein Einfahrverbot für motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Alte Poststraße eingerichtet. Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt. Die Regelung ist zunächst auf die Dauer von acht Monaten beschränkt, um die Auswirkungen zu untersuchen. Sollte sich die Verkehrsbeschränkung im Erprobungszeitraum bewähren, wird die „unechte Einbahnstraßenregelung“ unbefristet fortgeführt. Bei der „unechten Einbahnstraßenregelung“ besteht für die Anwohner nach wie vor die Alternative, mit ihrem Fahrzeug beim Verlassen ihres Grundstücks beide Fahrtrichtungen nutzen zu können.
Die Anordnung wurde vom Straßenverkehrsamt in einem gemeinsamen Verkehrstermin mit der Gemeinde und der Polizei getroffen. Grund hierfür ist, dass es sich bei der Schulstraße um eine schmale Gasse handelt, die als Schulweg dient. Insbesondere zu den Schulwegzeiten kommt es zu gefährlichen Situationen durch erhöhten Verkehr, da viele Eltern die Gasse nutzen, um ihre Kinder mit dem Pkw zur Schule zu fahren.Pressemitteilung der
Gemeinde Swisttal
