Politik | 11.04.2018, 10:21 Uhr

Gemeindeverwaltung Wachtberg - Straßenordnung

Rasenmäher & Co. - des einen Freud, des anderen Leid

Im Sinne eines friedlichen Miteinanders wird um Berücksichtigung der Ruhezeiten gebeten

Wachtberg. Die ersten sonnenwarmen Tage lockten allerorts schon wieder viele Hobbygärtner ins Freie, wo es nach dem langen Winter reichlich zu tun gibt. Nicht selten jedoch begeistert der Tatendrang des einen nicht den Erholung suchenden Nachbarn.

In der Gemeinde Wachtberg gibt es daher in der Straßenordnung eine klare Regelung, damit beide Seiten zu ihrem Recht kommen. Hiernach sind die Benutzung von Rasenmähern oder anderen Geräten sowie sonstige Betätigungen, die nach Lage der Örtlichkeit ungewöhnliche, die Ruhe störende Geräusche verursachen, nur an Werktagen, also auch samstags, von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr gestattet. Unberührt bleiben hiervon gewerbliche Tätigkeiten. Verstöße gegen die Ruhezeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Sinne eines friedlichen Miteinanders bittet die Gemeindeverwaltung Wachtberg um Berücksichtigung der Ruhezeiten.

Für eventuelle Rückfragen steht der Fachbereich 2 - Bürgerdienste und Soziales – Tel. (02 28) 95 44 - 0 gerne zur Verfügung. Pressemitteilung

Gemeinde Wachtberg

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