Leserbrief zum Thema "Schutz der Bevölkerung bei Hochwasser/Starkregenereignissen"
Realität oder nur Augenwischerei?
Wie in den letzten seitens der lokalen Presse berichtet wurde gibt es diverse Gutachten, Konzepte und Tools zum Schutz der Bevölkerung bei Starkregenereignissen erstellt. Hier sind das „örtliche Hochwasservorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Linz am Rhein“, der „Hydrozwilling“, das "örtliche Hochwasserschutzkonzept St. Katharinen von 2017" mit „hydrodynamischer Kanalnetzberechnung“ und diverse andere Tools seitens der kommunalen Verwaltungen vorgestellt worden.
Das alles liest sich verantwortungsbewusst, aber was davon wird tatsächlich umgesetzt? Ein aktuelles Beispiel ist das Neubaugebiet „Hilkerscheid II“ in St. Katharinen. Hier sollte ein Neubaugebiet erschlossen werden, das vor allem für junge Familien gedacht war.
Dabei wurde im Rückblick auf die erheblichen Schäden, die in den 1980er Jahren bei der damaligen Überschwemmung in St. Katharinen und insbesondere im Brochenbachtal an Gebäuden und der Verbindungsstraße zum Wiedtal entstanden sind, verschiedene Planungen vorgelegt. Eine Bestandsaufnahme des Tiefbauamtes ergab, dass große Teile der vorhandenen Kanalisation marode und in der Dimensionierung unzureichend sind. Es wurde das „örtliche Hochwasserkonzept für die Ortsgemeinde St. Katharinen“ und das „siedlungswasserwirtschaftliche Gesamtkonzept – St. Katharinen (Brochenbach)“ durch beauftragte Fachfirmen erstellt. Des Weiteren wurden unter anderem im Bebauungsplan „Hilkerscheid II“ Vorgaben zur Ableitung des Oberflächenwassers festgelegt. In Anbetracht der limitierten Leistungsfähigkeit der vorhandenen Kanalrohre wurden neu zu verlegende Abwasserleitungen und Pufferbecken entsprechend der errechneten Niederschlagsmenge vorgegeben, um die Bewohner der gefährdeten Ortslagen zu schützen. Aus dem gleichen Grund wurde die Ableitung des Oberflächenwassers über bestimmte Kanalstrecken/Straßen vorgegeben. Soweit die Theorie.
Tatsächlich wurden durch die kommunalen Entscheidungsträger (Gemeinderat und Tiefbauamt) die Vorgaben für die Entwässerung des Neubaugebietes komplett ignoriert. Auf den Bau der Pufferbecken wurde gänzlich verzichtet und die Abwasserführung über eine andere Streckenführung in Richtung Brochenbachtal wurde beschlossen. Für die geänderte Abwasserführung fehlte aber nun das erforderliche Gefälle der Verrohrung. In der Folge musste die gesamte Topografie des Neubaugebietes künstlich angehoben werden, was zu astronomischen Erschließungskosten führte. Insgesamt wurde keine der von den Sachverständigen empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung umgesetzt und die Erschließungskosten wurden in extreme Höhen getrieben. Die Kosten der geänderten Entwässerung (Beitragsbescheide für einzelne Grundstücke teilweise im oberen fünfstelligen Bereich) gehen zu Lasten der Grundstückskäufer, da die Ortsgemeinde lediglich 10% der Erschließungskosten übernimmt und Härtefallregelungen ablehnt, obwohl sie im vergangenen Jahr Einnahmen in Höhe von 35 Millionen Euro vermelden konnte. Da bleibt nur die Frage zu welchen Zwecken Fachfirmen mit Gutachten beauftragt werden, wenn diese keinerlei Anwendung finden und wie sich der Begriff "Bürgernähe" definiert, wenn auf solche Weise Entscheidungen getroffen werden die die Bürger massiv negativ beeinträchtigen. Es bleibt nur zu hoffen, dass nicht erneut ein Starkregenereignis wie in den 1980ern eintritt."
Werner Kill, St. Katharinen
