Gemeinderat Grafschaft begrüßt eine Gründung einer Bürgerstiftung
Rechtliche Hindernisse machen eine Beteiligung aber unmöglich
Rechtsgutachten und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden stufen die Gründung einer Stiftung mit Beteiligung der Gemeinde als bedenklich und nicht rechtssicher ein
Gemeinde Grafschaft. Die Gründung einer von der SPD vorgeschlagenen Bürgerstiftung würde der Grafschafter Gemeinderat zwar befürworten, doch die Gemeinde selbst kann sich aus rechtlichen Gründen nicht daran beteiligen. Das beschloss das Gremium einstimmig in seiner jüngsten Sitzung bei sieben Enthaltungen von SPD und Grünen. Bürgermeister Achim Juchem (CDU) hatte zuvor die Sachlage noch einmal ausführlich dargestellt.
Nachdem die SPD im November 2018 die Idee einer Bürgerstiftung im Gemeinderat eingebracht hatten, hatte sich der Gemeinderat im Februar 2019 grundsätzlich für eine Unterstützung ausgesprochen, die Verwaltung aber beauftragt, zuvor die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Das damit beauftragte Anwaltsbüro stufte eine Bürgerstiftung unter Beteiligung der Gemeinde mit Gemeindevermögen als bedenklich ein und riet davon ab. Gemeindevermögen dürfe prinzipiell nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung und nur dann in Stiftungsvermögen eingebracht werden, wenn der mit der Stiftung verfolgte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden könne. Gerade die Förderung von Vereinen, Initiativen und Ehrenamt nimmt in der Grafschaft aber einen hohen Stellenwert ein, dafür nutzt der Gemeinderat bereits seiner Fördermöglichkeiten ausgiebig, allein im Jahr 2020 mit rund 80.000 Euro insgesamt.
Soziales und gutes Projekt begraben
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier sowie die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde kamen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Gründung einer Stiftung mit Beteiligung der Gemeinde Grafschaft nicht rechtssicher sei und stufte diese ebenfalls als bedenklich ein. Die ADD befürwortete jedoch den Stiftungswillen grundsätzlich. Daher empfahl Juchem im Rat, von der Gründung einer Bürgerstiftung unter Beteiligung der Gemeinde Grafschaft abzusehen. Gleichwohl stünde die Verwaltung für etwaige Gründungsmitglieder einer reinen Bürgerstiftung für die Vermittlung und Weitergabe der behördlichen Kontaktstellen gerne zur Verfügung.
„Mehr als zwei Jahre nach dem Grundsatzbeschluss des Rates wird wieder mal ein soziales und gutes Projekt begraben“, bedauerte Udo Klein (SPD). Es sei nicht das erste auch nicht das einzige zukunftsweisende Vorhaben, was mit der Mehrheit aus CDU und in ihrem Schlepptau der FDP abgelehnt werde. Klein warf CDU und FDP vor, sie hätten schon bei der Zustimmung vor zwei Jahren nicht wirklich hinter diesem Projekt gestanden und alle „wenn und aber“ frühzeitig aufgezeigt, anstatt Lösungen zu suchen, wie man dies in vielen anderen Kommunen getan habe. Doch die SPD werde Wege suchen und finden, eine Bürgerstiftung für die Grafschafter Bürger doch noch Wirklichkeit werden zu lassen, auch ohne Beteiligung der Gemeinde.
Diese Vorwürfe wollte Marcel Werner (CDU) nicht auf sich sitzen lassen. „So zu tun, als wären wir keine soziale Kommune und würde nichts fördern, ist schlichtweg falsch und unverschämt. Denken sie nur an die Beteiligung an den Kosten für häusliche Glasfaseranschlüsse, an Zuschüsse für Festzelte bei Vereinsfesten oder an die indirekte Förderung einer Windeltonne.“ Dass die SPD in ihrer Argumentation kein Wort über die rechtlichen Hürden verliere, konnte wiederum Wolfgang Reuß (FDP) nicht nachvollziehen: „Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat, auch die SPD, und die muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass es rechtlich nicht machbar ist.“. Mathias Heeb (Grüne) vermisste seinerseits den Willen, eine Lösung zu finden: „Wenn man sich bemüht, gibt es einen Weg. Aber der ist hier nicht gewollt“, war er überzeugt. JOST
