Politik | 27.08.2013, 10:04 Uhr

Ausschreibungen für Leistungen des Rettungswesens

Rechtslage ist fest im Blick

Rhein-Sieg-Kreis. „Wir haben die rechtliche Lage ganz genau im Blick und werden diese Entwicklungen sowohl im Rahmen unserer weiteren Prüfungen als auch bei den Vorbereitungen einer Ausschreibung berücksichtigen“, so Kreisdirektorin Annerose Heinze. Damit verdeutlicht sie nochmals den Standpunkt des Rhein-Sieg-Kreises, den Landrat Frithjof Kühn in seinem ausführlichen Gespräch mit Vertretern der Hilfsorganisationen bereits detailliert dargelegt hat. „Von daher rennen die Bürgermeister und auch einige im Kreistag vertretene Parteien bei uns mit ihren kürzlich veröffentlichten Forderungen offene Türen ein.“ Hintergrund ist, dass – nach jetziger Rechtslage – die Leistungen des Rettungswesens – ausgeschrieben werden müssen. Tut der Rhein-Sieg-Kreis das nicht, drohen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Genau aus diesem Grund bereitet die Behörde nun ein Ausschreibungsverfahren vor. Auf europäischer Ebene erfolgte im Juni eine Verständigung im Rahmen des Trilogverfahrens, nach dem geplant ist, die Leistungen für den Rettungsdienst eben nicht durch Ausschreibung vergeben zu müssen. „Diese Verständigung hat aber noch keine Änderung der Rechtslage zur Folge“, erläutert Kreisdirektorin Heinze weiter. „Hierfür müssen zunächst auf EU-, Bundes- und Landesebene entsprechende gesetzliche Regelungen vorgenommen werden.“ Dass bis dahin noch viel Wasser den Rhein hinunterlaufen wird, ist offensichtlich. „Die Arbeit der Hilfsorganisationen im Bereich des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes – insbesondere die Einbindung des Ehrenamtes und die dort vorgenommenen Ausbildungsaktivitäten – schätzen wir in hohem Maße. Diese zu schützen und zu stärken ist uns – insbesondere im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger – ein großes Anliegen. Wie der Landrat es bereits getan hat, versichere ich, dass wir die besonderen Belange des Katastrophenschutzes auch bei einer Ausschreibung berücksichtigen werden, falls sich die rechtliche Lage dann doch nicht anders entwickeln sollte“, so die Kreisdirektorin.Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreises

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