Erwin Rüddel im Blick auf ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Reform der Notfallversorgungfür schnellere Hilfe

Reform der Notfallversorgung
für schnellere Hilfe

Erwin Rüddel begrüßt das Gesetz zur Reform der Notfallversorgnung. Foto: privat

Kreis Neuwied. „Den vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung begrüße ich. Das Ziel dieser Reform ist die bestmögliche Versorgung von Menschen in medizinischen Notfällen. Dafür sollen die Rettungsdienste der Länder mit den ärztlichen Bereitschaftsdiensten und den Notfallambulanzen der Krankenhäuser künftig eng zusammenarbeiten. An erster Stelle steht bei allem die Sicherheit der Patientinnen und Patienten“, teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag merkt an, dass Notaufnahmen in den Krankenhäusern häufig überlaufen sind. In den Notfallambulanzen seien unter den Patienten auch solche, denen woanders besser geholfen werden könne. „Dadurch sind die Wartezeiten für Patienten, die dringend auf die Hilfe in der Notfallambulanz angewiesen sind, oft zu lang“, so Rüddel.

Der Arbeitsentwurf für das Gesetz wurde an die Länder verschickt. Im intensiven Dialog mit den Ländern soll der Entwurf weiterentwickelt werden. Konkret soll die Notfallversorgung reformiert werden durch Schaffung gemeinsamer Notfallleitstellen, die unter den Rufnummern 112 oder 116117, erreicht werden. Denn künftig sollen die Gemeinsamen Notfallleitstellen (GNL) die Verteilung der Patienten in medizinischen Notsituationen übernehmen. In diesen Notfallleitstellen werden Patienten auf der Grundlage einer qualifizierten Ersteinschätzung (Triage) in die richtige Versorgungsebene vermittelt. Dabei kann es sich um den Rettungsdienst, ein integriertes Notfallzentrum (INZ) oder – während der Sprechstundenzeiten – eine vertrags-ärztliche Praxis handeln. Zudem ist beim Entgegennehmen des Anrufs auch weiterhin erkennbar, welche Nummer die Anruferin oder der Anrufer gewählt hat. Zudem sieht der Entwurf zur Reform der Notfallversorgung vor, dass bestimmte Krankenhäuser integrierte Notfallzentren einrichten. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser erhalten den Auftrag, integrierte Notfallzentren einzurichten und zu betreiben. Welche Krankenhäuser solche Notfallzentren erhalten, legen über ihre Notfallversorgungsplanung die Länder fest. Die Notfallzentren sind jederzeit zugänglich und bieten sowohl eine qualifizierte Ersteinschätzung als auch die nötige Erstversorgung“, betont der Gesundheitspolitiker. In die Notfallzentren werden eine zentrale Anlaufstelle („Ein-Tresen-Prinzip“), der ärztliche Bereitschaftsdienst der KV und die zentrale Notaufnahme des Krankenhauses integriert. Bestehende Notdienststrukturen, insbesondere sogenannte Portalpraxen, sollen in INZ überführt werden. Dabei müssen die INZ räumlich so ins Krankenhaus eingebunden sein, dass Patientinnen und Patienten sie als erste Anlaufstelle wahrnehmen. Über das nächstgelegene integrierte Notfallzentrum werden die Krankenkassen ihre Versicherten informieren. Künftig ist der Rettungsdienst ein eigenständiger medizinischer Leistungsbereich, der im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (im SGB V) geregelt wird. Die Versorgung am Notfallort und eine gegebenenfalls erforderliche Rettungsfahrt werden als voneinander unabhängige Leistungen der medizinischen Notfallrettung geregelt. Damit werden unnötige Fahrten ins Krankenhaus, sogenannte Leerfahrten, vermieden und das Problem der bislang nicht vergüteten „Vor-Ort-Versorgung“ gelöst. „Um die von uns gewollte bestmögliche Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten zu erreichen, sind die zur Weiterbehandlung erforderlichen Daten frühestmöglich zu übermitteln. Welches Krankenhaus anzufahren ist, wird im jeweiligen Einzelfall entschieden. Die Entscheidung wird ermöglicht durch die digitale Dokumentation sowie eine bundesweite Echtzeitübertragung der bestehenden Versorgungskapazitäten“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Pressemitteilung

Erwin Rüddel, MdB