Politik | 03.04.2020

Erwin Rüddel: Kommunale Fehlbeträge dürfen nicht in Kassenkrediten landen

Rettungsschirm auch für die Kommunen!

Kreisgebiet. „Wir fordern die Landesregierung in Mainz auf - vergleichbar mit der jetzt in NRW eingeleiteten Initiative - ein ‚Kommunalschutz-Paket im Zuge der COVID-19-Pandemie‘ zu erarbeiten, um damit die kommunalen Strukturen für die Zukunft abzusichern“, betonen der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel und die CDU-Landtagsabgeordnete Ellen Demuth.

Dies vor dem Hintergrund, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz angesichts der Bewältigung und zugleich der direkten und indirekten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vor immensen Herausforderungen stehen. Gewerbesteuerstundungen, direkte und indirekte Einzahlungs- und Ertragsausfälle bei gleichzeitig höheren Aufwendungen und Auszahlungen sowie Weiterzahlungen an soziale Einrichtungen, damit die dort Beschäftigten und Einrichtungen auch in dieser schwierigen Zeit gesichert werden können.

„Der Rettungsschirm für private Unternehmen ist der richtige Weg, um die Wirtschaftsstruktur und damit die Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten. Wichtig ist, dass insbesondere das Handwerk, der Einzelhandel sowie Klein- und Kleinstunternehmen die Hilfen schnell bekommen, denn sie sind das Rückgrat in vielen Kommunen. Jedes gesicherte Unternehmen und jeder erhaltene Arbeitsplatz ist auch für unsere Kommunen wichtig. Die Krise ist auch eine Chance, bürokratische Fesseln zu lösen. Alle Ebenen tragen dafür Sorge, dass unser Gemeinwesen weiterhin funktioniert“, so die Christdemokraten.

Die Kommunen und die kommunale Daseinsvorsorge bewährten sich wie schon in der Vergangenheit auch in dieser Krise. Sie seien Stabilitätsanker, auf die sich die Menschen verlassen können. (Ober-)Bürgermeister und Landräte, Verwaltungsmitarbeiter, Rettungs- und Hilfsdienste machten, wie zahlreiche Ehrenamtliche, einen ‚tollen Job vor Ort‘.

„Wir haben handlungsfähige Kommunen und kommunale Unternehmen, die am Gemeinwohl orientiert sind. Deshalb muss geprüft werden, ob kommunale Unternehmen auch auf die Programme zugreifen können. Es ist gut, dass wir an einer starken kommunalen Selbstverwaltung festgehalten haben - auch gegen manche Privatisierungstendenzen“, merken die CDU-Parlamentarier an.

Für die Kommunen und die kommunale Daseinsvorsorge sei die derzeitige Situation insgesamt belastend - personell, organisatorisch und finanziell -, sowohl was Mindereinnahmen als auch Mehrausgaben betrifft. Die Sofortmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie würden zu nicht unerheblichen Einnahmerückgängen unter anderem bei der kommunalen Gewerbesteuer führen. Die am 25. März 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen würden voraussichtlich erhebliche Mehrausgaben der Kommunen allein im Sozialbereich in Höhe von geschätzt über zwei Milliarden Euro zur Folge haben. „Corona wird sich in Zukunft auf die Kommunalfinanzen auswirken, hat aber mit der Finanzschwäche der Kassenkredit-Kommunen nun gar nichts zu tun“, äußert Rüddel. Absehbar würden Kommunen im Mai vor großen finanziellen Problemen stehen, wenn wegfallende Gewerbesteuereinnahmen zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen. Gerade kleinere Kommunen hätten in ihren Haushaltssatzungen zurückhaltende Vorgaben zur Inanspruchnahme. „Viele Kommunen sind absehbar gezwungen, zur Liquiditätssicherung kurzfristig einen Nachtragshaushalt zu beschließen, was zu weiterer Unruhe in den Kommunen führen wird - zusätzlich zu der vor Ort durch die Corona-Pandemie ohnehin angespannte Lage“, konstatieren der Bundestags- und die Landtagsabgeordnete.

Von besonderer Bedeutung sei daher, den Kommunen frühzeitig zu signalisieren, dass die mit der Corona-Pandemie verbundenen Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch mittelfristig zu beschließende Maßnahmen ausgeglichen werden sollen. „Hier sind Bund und Länder gleichermaßen gefordert. Gerade aufgrund der schlechten Finanzausstattung der Kommunen durch das Land, muss Rheinland-Pfalz weitere Schritte im Umgang mit den kommunalen Finanzfolgen einleiten“, fordert Ellen Demuth.

Es dürfe nicht passieren, dass Fehlbeträge in den kommunalen Kassen am Ende in Kassenkrediten landeten, durch eine fortgesetzte Schließung kommunaler Angebote eingespart oder durch höhere Kommunal-Steuern (Grundsteuer / Gewerbesteuer) ausgeglichen würden. Letzteres würde zu einer verzögerten Nachbelastung auch derjenigen führen, die mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen unterstützt werden sollten.

„Unser Ziel ist es, möglichst alle Beteiligten mit möglichst geringen Folgeschäden durch die Corona-Pandemie zu bekommen. Seitens der Kommunen bedeutet das, nach den Sofortmaßnahmen in den Bund-Länder-Beratungen, auch die Auswirkungen der Pandemie auf die kommunale Finanzlage in den Blick zu nehmen und einer sachgerechten, tragfähigen Lösung zuzuführen“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Pressemitteilung

Büro Erwin Rüddel, MdB (CDU)

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