„Masterplan Innenstadt“ der CDU und FDP

Rheinbach benötigt ein umfassendes Verkehrskonzept

Rheinbach. Die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs zu ergreifen, um den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen, sind parteiübergreifend unbestritten. Dies ist erklärtes Ziel der Stadt Rheinbach, um einen Verkehrsinfarkt in der Rheinbacher Innenstadt zu vermeiden und das Klima zu schützen. Deshalb hat die Stadt Rheinbach in allen in den letzten Jahrzehnten entstandenen Neubaugebieten auf eine adäquate Verkehrsführung, hierzu gehören auch ausgewiesene Wege für Radfahrer, geachtet.

Der „Masterplan Innenstadt“ sieht eine flächenhafte Verkehrsplanung für die Kernstadt als sogenanntes integriertes Verkehrskonzept vor. Zur Attraktivierung der Innenstadt und der damit verbundenen Verkehrsberuhigung der Hauptstraße soll ein Konzept erstellt werden, welches auch den Radverkehr zum Inhalt hat.

Dabei gilt, dass für alle im Masterplan enthaltenen Maßnahmen als Finanzierungsart Förderungen Voraussetzung sind, mit Ausnahme der privat finanzierten Projekte. Die Stadt muss jede Fördermöglichkeit nutzen, um unnötige Finanzierungslasten für die Bürgerschaft zu vermeiden. Während Radverkehrskonzepte in der Vergangenheit durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf Grundlage der Kommunalrichtlinie gefördert wurden, gilt seit dem 1. Januar 2019 eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie, wonach derartige Konzepte nicht mehr gefördert werden.

Silke Josten-Schneider, Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rheinbacher Rat, und Karsten Logemann, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rheinbacher Rat, stellen fest:

„Eine unverzügliche Umsetzung des von der SPD beantragten Radverkehrs-konzeptes wäre nur ohne Förderung möglich. Diese vom Masterplan abweichende Finanzierungsform sollte erst in Betracht gezogen werden, wenn abschließend keine Fördermöglichkeiten über die Städtebauförderung oder zukünftig über andere Programme in Aussicht gestellt werden.

Zudem wäre ein Radwegekonzept allein zu kurz gesprungen. Wir müssen den Blick auch auf den schwächsten Verkehrsteilnehmer, den Fußgänger, richten. Was wir für Rheinbach benötigen ist ein Verkehrskonzept, das alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt: beginnend mit den Fußgängern, Fahrradfahrern, motorisierten Fahrzeugen, neue bzw. weiterentwickelte Arten von Fahrzeugen, neue Formen der Nutzung von Fahrzeugen, verbesserte Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel, intelligente Verkehrsmanagement- und -leitsysteme.

Ebenso ein wichtiger Aspekt: welcher öffentliche Verkehrsraum wird für welches Fortbewegungsmittel vorrangig zur Nutzung freigegeben bzw. gesperrt.

Ein isoliertes Konzept nur für Radwege sehen wir deshalb nicht.“

Pressemitteilung

der CDU-Fraktion Rheinbach