Politik | 07.08.2017

Stadtverwaltung Bendorf

Rücksichtnahme bei Gartenarbeiten

Ruhezeiten für den Betrieb von Maschinen und Geräten

Bendorf. Auch in der diesjährigen Gartensaison wartet viel Arbeit auf die Gartenbesitzer. Dabei wird eine Vielzahl von Maschinen und Geräten eingesetzt. Damit die Gartenarbeit ohne rechtliche Folgen bleibt, müssen die Betreiber der Geräte im Interesse der Nachbarschaft einige gesetzliche Bestimmungen beachten.

Insbesondere in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten dürfen im Freien die meisten Geräte und Maschinen mit elektrischem Antrieb oder Verbrennungsmotor an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr von Privatpersonen nicht betrieben werden.

Rasenmäher und Motorsensen dürfen grundsätzlich nur werktags von 7 bis 19 Uhr betrieben werden.

Für entsprechend gekennzeichnete lärmarme Geräte gibt es die Vergünstigung, dass sie werktags auch vom 19 bis 22 Uhr eingesetzt werden können. Eine Vielzahl weiterer Geräte wie Freischneider, Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und –sammler dürfen zusätzlich an Werktagen auch in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden.

Ausnahmen können für Geräte mit bestimmten Kennzeichnungen gelten. Ob und zu welchen Zeiten das eigene Gerät von diesen Vorschriften betroffen ist, erfährt man im Zweifelsfall durch Nachfrage beim Ordnungsamt sowie in zahlreichen Veröffentlichungen im Internet unter dem Stichwort „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“.

Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses sollte man sich auch an die allgemein übliche Mittagsruhe halten und generell beim Arbeiten mit lärmintensiven Gerätschaften die notwendige Rücksichtnahme walten lassen.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Bendorf

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