Politik | 21.02.2018

CDU Rheinbach

Schulen in Rheinbach müssen bezahlbar bleiben

Gesamtschule muss vorrangig Rheinbacher Schüler aufnehmen dürfen

Rheinbach. Die Rheinbacher Gesamtschule macht Furore. Weil bei der Zahl von 192 Neuanmeldungen aus Rheinbach und den Nachbarkommunen für das kommende Schuljahr die Plätze bei der vorhandenen 5-Zügigkeit nicht ausreichen, müssen 53 Anmeldungen abgelehnt werden, darunter auch 30 Kinder aus Rheinbach. Da weder Swisttal noch Meckenheim eine Gesamtschule eingerichtet haben – wegen der damit einhergehenden hohen Kosten – , dürfen Eltern aus diesen Kommunen ihre Kinder in Rheinbach anmelden, ohne dass sich diese Kommunen an den Kosten beteiligen müssen; denn Kinder aus Nachbarkommunen ohne Gesamtschule müssen den Rheinbacher Kindern gleichgestellt werden; so ist die bestehende Gesetzeslage, die aus heutiger Sicht krass an der Realität vorbeigeht.

Eine 5-zügige Gesamtschule in Rheinbach würde gemeinsam mit den beiden Gymnasien für die Schulkinder aus Rheinbach völlig ausreichen. Das Problem entsteht allein aus den Anmeldungen aus den Nachbarkommunen. Für die Rheinbacher SPD fordert nun ihr Vorsitzender Dietmar Danz eine Fortsetzung der Ausnahmeregelung für eine 6-Zügigkeit. Er verschweigt aber, dass eine dauerhafte 6-Zügigkeit mit erheblichen Mehrkosten im Rheinbacher Haushalt verbunden ist, die allein von den Rheinbacher Bürgern zu tragen sind. Dabei sagt er mit keinem Wort, dass die Rheinbacher SPD mit dieser Forderung in krassem Widerspruch steht zu ihrer Grundforderung nach deutlichen Einsparungen im Rheinbacher Haushalt (Martin Schulz lässt grüßen). Und er verschweigt, dass selbst die 6-Zügigkeit jetzt keine Lösung bedeutet, da dann immer noch 13 Kinder aus Rheinbach abgelehnt werden müssten.

Deshalb kann eine für die Schullandschaft in Rheinbach solch wichtige Frage nicht im Zuge einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden. Der Schulausschuss hat lange und ausgiebig über die Zügigkeit der Gesamtschule debattiert und sich für das kommende Schuljahr mehrheitlich für eine 5-Zügigkeit entschlossen. Dies darf nicht durch eine Dringlichkeitsentscheidung unterlaufen werden. Wenn der Vorsitzende des Ausschusses Dietmar Danz dies fordert, missachtet er seine Neutralität als Vorsitzender. Im Übrigen verwundert auch, dass Dietmar Danz nicht direkt die 7-Zügigkeit fordert, die eine Aufnahme aller Neuanmeldungen sicherstellen würde. Da scheinen aber auch ihm die dann nochmals erheblichen Mehrkosten für die 7-Zügigkeit doch einer absoluten Gerechtigkeit bei der Aufnahme im Wege zu stehen. Das muss er mal den Schülern und Eltern aus Rheinbach erklären, deren Aufnahme bei einer 6-Zügigkeit trotzdem abgelehnt würde. Allein schlüssig ist eine Regelung, die – solange Rheinbacher Schulen allein aus dem Rheinbacher Haushalt getragen werden – Rheinbacher Kindern Vorrang bei der Aufnahme einräumt. Dafür bedarf es dringend einer Änderung der bestehenden Rechtslage! Pressemitteilung der

CDU-Fraktion im Rat

der Stadt Rheinbach

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