Politik | 06.08.2013

Resolution des Gemeinderats Swisttal:

Schulsozialarbeit soll in NRW auch nach 2014 erhalten bleiben

Gemeindeverwaltung sieht keine Handhabe, private Feuerwerke nach 22 Uhr zu verbieten

Swisttal. Die Schulsozialarbeit soll in Nordrhein-Westfalen beibehalten werden. Das ist der Inhalt eine Resolution, die der Swisttaler Gemeinderat in seiner Sitzung an die nordrhein-westfälische Landesregierung verabschiedete.

Demnach soll das Land ab 2014 den Kommunen die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen, damit die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes auch über das offizielle Ende der Maßnahme zum Jahresende 2013 hinaus fortgesetzt werden könne. Die Swisttaler Kommunalpolitiker sind der Ansicht, dass die Schulsozialarbeit zur Qualität der schulischen Bildung, zur sozialen Teilhabe der Schüler und zur Integration beitrage. Man habe viele positive Erfahrung gemacht, deshalb wünsche man sich, dass die kommunale Schulsozialarbeit fortgeführt werden könne.

Das sei allerdings nur möglich, wenn das Land die notwendigen Mittel bereitstelle.

In Swisttal sind seit dem 1. November 2012 Iris Sauer-Jentsch und Günter Mahlberg als Schulsozialarbeiter im Einsatz.

Sauer-Jentsch arbeitet an der Heimerzheimer Grundschule und unterstützt darüber hinaus ihren Kollegen Bruno Riffeler an der Georg-von-Boeselager-Schule. Günter Mahlberg hat seinen Arbeitsschwerpunkt an der Odendorfer Grundschule und an der Buschhovener Grundschule. Die beiden Vollzeitkräfte werden aus Bundesmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert, die Stellen sind bis Juli 2014 befristet.

Heimerzheimer aus dem Schlaf geschreckt

Weiter beschäftigte sich der Gemeinderat mit einem Feuerwerk, das am 13. Juni mehrere Heimerzheimer aus dem Schlaf schrecken ließ. Sie wurden gegen 22:45 Uhr von lauten Böllerschüssen geweckt, die bei einem genehmigten privaten Feuerwerk auf Burg Heimerzheim abgefeuert worden waren.

Das hatte die SPD-Fraktion zum Anlass genommen, nachzufragen, wie das geschehen konnte und was man künftig dagegen unternehmen wolle. Die Bürger akzeptierten durchaus das gelegentliche Abbrennen von Feuerwerken auf der Burg Heimerzheim, die seit einigen Jahren auch als Eventlocation dient. Es gehe nicht darum, dem Betreiber unberechtigte Auflagen zu machen oder die Zahl jährlich stattfindende Feuerwerke einzuschränken, betont SPD-Sprecher Tobias Leuning. „Im Sinne des guten Zusammenlebens wäre es aber sicherlich sinnvoll, klare Regeln vorzugeben, die das Abbrennen von Feuerwerken sonntags bis donnerstags nach 22 Uhr ausschließt, damit die nächtliche Ruhe gewährleistet bleibt“, findet der Sozialdemokrat.

Die Gemeinde sieht jedoch keine rechtliche Handhabe, private Feuerwerke nach 22 Uhr zu verbieten. Die maßgeblichen Vorschriften schrieben lediglich vor, dass in den Monaten Mai bis Juli das Feuerwerk bis spätestens 23 Uhr beendet sein müsse, wobei es keine Unterscheidung zwischen Wochentag und Wochenende gebe.

Dafür wurde festgesetzt, dass jährlich nur drei bis vier Feuerwerke je Veranstaltungsort stattfinden sollten, um etwaige Störungen der Nachtruhe auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Das beanstandete Feuerwerk sei jedenfalls ordnungsgemäß am 15. Mai angezeigt worden, und der verantwortliche Pyrotechniker habe in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass er alle Vorschriften und Auflagen eingehalten habe.

Für die Zukunft wolle man aber bei einer Feuerwerks-Genehmigung die Auflage machen, dass pyrotechnische Gegenstände, die ausschließlich der Schallerzeugung dienen, verboten seien.

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