Politik | 09.06.2020

Wiedereröffnung des TWIN

Schwimmbad öffnet unter Auflagen

Am 10. Juni

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ab Mittwoch, 10. Juni 2020, öffnet das Freizeitbad TWIN dienstags bis sonntags zwischen 9 und 19 Uhr seinen Außenbereich wieder für seine Gäste. Das geht aus dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss des Stadtrats vom 4. Juni 2020 hervor. Die Wiedereröffnung des TWIN mit eingeschränkten Öffnungszeiten erfolgt stufenweise und nur unter strengen Auflagen.

„Wir freuen uns trotz der Auflagen sehr, dass wir das Bad wieder öffnen können. Gerade für Familien ist der Schwimmbadbesuch eine willkommene Abwechslung. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität und eröffnet Bürgerinnen und Bürgern weitere Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten“, so der Erste Beigeordnete der Stadt Peter Diewald.

Stufenweise Öffnung mit strengen Auflagen – maximal drei Stunden Aufenthaltsdauer

„Um den Badespaß aber vor allem die Sicherheit und Gesundheit der Gäste zu gewährleisten und eine Öffnung des TWIN zu ermöglichen, haben wir ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickelt, das sich eng am Hygienekonzept des Landes orientiert“, ergänzt Diewald.

Die Inbetriebnahme des TWIN soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe können sich bis zu 100 Besucher/innen gleichzeitig im Schwimmbad aufhalten. Um dies sicherzustellen und um keine Gäste vor der Tür abweisen zu müssen, ist eine vorherige Anmeldung per Telefon oder Mail besonders an schönen Tagen dringend zu empfehlen. Um möglichst vielen Gästen einen Besuch im TWIN zu ermöglichen, ist die Dauer des Aufenthalts darüber hinaus auf drei Stunden begrenzt.

Beim Betreten des Bades werden die Kontaktdaten der Gäste erfasst und dokumentiert, um eine Nachverfolgung bei einer Infektion zu ermöglichen. Gezahlt wird erst beim Verlassen des Bades. Zum einen um Warteschlangen möglichst zu vermeiden aber vor allem um die Einhaltung der Aufenthaltsdauer von drei Stunden nachvollziehen zu können. Wer sich länger als drei Stunden im Schwimmbad aufhält, zahlt einen Zuschlag. Im Wiederholungsfall droht sogar ein befristetes Hausverbot.

„Möglichst viele Gäste sollen die Möglichkeit haben, das TWIN zu besuchen. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, die Aufenthaltsdauer auf maximal drei Stunden zu begrenzen“, so Gregor Terporten, Leiter der Abteilung Generationen und Sport.

Verhaltensregeln im TWIN

Im Bad selbst können zunächst maximal 50 Personen gleichzeitig das Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken nutzen. Wie im gesamtem TWIN (Liegewiese, Sanitäranlagen etc.) gelten nach den Vorgaben des Landes auch in den Becken Abstandsregeln. Dafür wurden sowohl in den Becken als auch im Außenbereich des TWIN Einbahnstraßenregelungen geschaffen. Die Nutzung der Breit-Rutsche ist möglich, alle weiteren Wasserattraktion bleiben jedoch außer Betrieb. Der Pächter des Freibad-Kiosk kann diesen unter Beachtung der geltenden Bestimmungen für die Gastronomie öffnen.

Stufenkonzept und perspektivische Ausdehnung

Perspektivisch soll sich die Anzahl der Besucher/innen in den nachfolgenden Stufen erhöhen und auch die Inbetriebnahme des Innenbereichs wird in Aussicht gestellt. Die stufenweise Öffnung hängt jedoch stark von den Vorgaben des Landes und der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen Angaben zum Zeitpunkt einer weitergehenden Öffnung gemacht werden können. „Gleichwohl haben wir das Ziel, nach den ersten Erfahrungen im laufenden Betrieb spätestens zu Beginn der Sommerferien die mögliche Besucherzahl zu erhöhen“, so Peter Diewald.

Öffnungszeiten ab dem 10. Juni - Maximale Dauer des Aufenthalts: 3 Stunden

Dienstag bis Sonntag 9 Uhr bis 19 Uhr, Kassenschluss 17.30 Uhr, Ende der Badezeit 18.30 Uhr.

Nicht zuletzt aufgrund des begrenzten Angebotes wird eine vorherige telefonische Anmeldung Tel. (0 26 41) 2 41 33 oder per Mail (twin@bad-neuenahr-ahrweiler.de) dringend empfohlen. Die Anmeldung per Mail ist erst mit einer Bestätigung wirksam.

- Auf dem Stadtportal unter https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/twin/aktuelles/ gibt es einen Vordruck zur Besucherregistrierung, der im Vorhinein ausgedruckt und vor Ort abgegeben werden kann oder per Mail an die oben genannte Adresse senden. Bitte diesen Vordruck erst dann ausfüllen, wenn die Anmeldung (telefonisch oder per Mail) bestätigt wurde.

- Ohne eine vorherige Anmeldung sind die Kontaktdaten vor Ort auszufüllen

Bitte zudem die aktuell notwendigen – die Haus- und Badeordnung ergänzenden - Regelungen für das Verhalten im Bad beachten, die auf der Homepage (https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/twin/aktuelles/ ) abrufbar sind und auch im TWIN aushängen.

Pressemitteilung

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

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