Politik | 11.05.2021, 13:44 Uhr

Haupt- und Finanzausschuss beschließt an Stelle des Gemeinderates

Sechs Straßen sollen erneuert und Anlieger zur Kasse gebeten werden

Das einstimmig beschlossene Straßen- und Wegekonzept soll die Anlieger rechtzeitig in Kenntnis setzen - Land übernimmt die Hälfte der Anliegerbeiträge

Wachtberg. Sechs Straßen in der Gemeinde Wachtberg sollen in den kommenden fünf Jahren von Grund auf erneuert und verbessert werden, was wiederum eine Beitragspflicht der jeweiligen Anlieger nach sich zieht. Der Wachtberger Haupt- und Finanzausschusses verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung in coronabedingter Vertretung des Gemeinderates einstimmig das dafür erforderliche Straßen- und Wegekonzept. Damit sollen die Anlieger rechtzeitig über die anstehenden Straßenausbaumaßnahmen, für die sie zur Kasse gebeten werden, informiert werden. Sie sollen auch an der Ausgestaltung und Planung beteiligt sowie über die daraus resultierenden Beiträge informiert werden. Eine Anliegerversammlung ist ebenfalls verbindlich geregelt.

Es handelt sich um die Mühlenstraße in Niederbachem zwischen der Mehlemer Straße und der L 123, die schon im kommenden Jahr grundhaft erneuert werden soll. Die Schützenstraße in Adendorf ist 2023 an der Reihe, ebenso die Krahnhofstraße in Holzem. Im Jahr 2024 rollen die Bagger in den Zukunftsweg zwischen der Straße „Auf dem Rosenberg“ und der L 153. Auch der Stumpebergweg in Berkum soll in jenem Jahr komplett erneuert werden. 2025 schließlich ist die Siebengebirgsstraße in Ließem komplett mit einer Runderneuerung an der Reihe.

Land übernimmt die Hälfte der Beiträge

Erfreulicherweise habe die nordrhein-westfälische Landesregierung im vergangenen Jahr eine neue Förderrichtlinie erlassen, mit der beitragspflichtige Anleger substanziell entlastet werden sollen, so der Erste Beigeordnete Swen Christian. Demnach werde die Hälfte der auf die Anlieger anfallenden Beitragslast auf Antrag der Gemeinde vom Land übernommen, wenn die Maßnahme nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde. Mit 50 Prozent gefördert werden könnten demnach die Maßnahme in der Mühlenstraße, in der Schützenstraße sowie im Siebengebirgsblick. Sogar die bereits abgeschlossene Maßnahme in der Kuhstraße in Pech werde voraussichtlich noch von dieser Förderung profitieren, der Antrag sei jedenfalls gestellt worden. Fürst die Krahnhofstraße sowie den Zukunftsweg habe er im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunale Straßenbau“ sogar eine Förderquote von 70 Prozent beantragt. Hier wartet man noch auf den Förderbescheid.

17 weiteren Straßenbaumaßnahmen in den kommenden fünf Jahren, bei denen lediglich die Fahrbahn erneuert wird, unterliegen voraussichtlich nicht der Beitragspflicht durch die Grundstückseigentümer.

JOST

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