Mendiger Stadtrat gibt grünes Licht für „Martinsheim/Ernteweg“ und „Hospitalstraße“
Seit langem geplante Bauprojekte nehmen Gestalt an
Mendig. Was lange währte, wird nun offensichtlich endlich gut! So brachte der Mendiger Stadtrat in seiner virtuellen Sitzung am 21.12.2021 mit der Bauleitplanung „Hospitalstraße“ und „Martinsheim/Ernteweg“ gleich zwei Langzeitprojekte auf den Weg.
Für das Plangebiet „Hospitalstraße“ wurde bereits in den Jahren 2013 bis 2015 ein Bauleitplanverfahren zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes durchgeführt. Der am 28.04.2015 gefasste Satzungsbeschluss wurde jedoch nicht bekannt gemacht und der Plan nicht in Kraft gesetzt, da vom Vorhabenträger Änderungen an der Planung gewünscht waren, die jedoch eine erneute Offenlegung notwendig gemacht hätten. Inzwischen wurden die Änderungswünsche in den neuen Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Dabei handelt es sich vorwiegend um die Anpassung der Baufenster, um eine bestmögliche Nutzung der jeweiligen Grundstücke zu ermöglichen. Außerdem wurde die Geschoßflächenzahl von 1,2 auf 0,8 gesenkt und die Dachneigung auf
0 bis 38 Grad geändert. Nicht zuletzt wurde der Fußweg zum Kindergarten aus dem Bebauungsplan herausgenommen und nach einer entsprechenden Vereinbarung auf der Fläche der Kirchengemeinde angelegt. Auf dem 7.800qm umfassenden Plangebiet sollen nach den Worten von Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel 12 Grundstücke bebaut werden.
Einstimmig beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung, das Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen und fasste den Aufstellungsbeschluss. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Der Rat nahm den ihm vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an. Des Weiteren votierte der Rat für den Beschluss, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und stattdessen direkt das förmliche Auslegungsverfahren einzuleiten sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Vorhabenträger.
Dagegen sorgt das von Bernd Neitzert, Vorsitzender des Nachbarschafts-Hilfe-Vereins „Die Brücke“ initiierte Seniorenwohnprojekt „Martinsheim/Ernteweg“ bereits seit über vier Jahren für lange und kontroverse Diskussionen im Mendiger Stadtrat. Der Grundgedanke war und ist nach wie vor, interessierten Senioren mit Unterstützung durch das ebenfalls auf dem Grundstück anwesende Pflegepersonal ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Während der Aufstellungsbeschluss zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB bereits in der Ratssitzung am 21.03.2017 gefasst worden war, beschloss der Rat am 25.09.2018 einen Verfahrenswechsel nach § 13 b, der bis Ende 2022 gilt.
In seiner Sitzung am 07.10.2021 hatte der Bau- und Vergabeausschuss dem Stadtrat empfohlen, den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche Auslegungsverfahren einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Ebenfalls 2021 wurde das BauGB durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) geändert. Hierbei wurde die Möglichkeit der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren wieder eingeführt. Voraussetzung ist seitdem, dass das Verfahren bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet- und der Satzungsbeschluss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 gefasst werden.
Wenngleich Bernd Neitzert bisher einen langen Atem bewies und das seniorenfreundliche Projekt nie aufgegeben hat, soll dieses jedoch statt der geplanten 21 Häuser nur noch sieben umfassen. Damit wollen die Ideengeber Bernd Neitzert und Dr. Peter Kalscheuer zunächst unter Beweis stellen, dass das Verfahren nach §13 b sich in diesem Fall durchaus bewähren kann.
Nach mehrfachen Planänderungen fasste der Stadtrat in seiner virtuellen Sitzung am 21.12.2021 mit Stimmenmehrheit (bei drei Nein-Stimmen aus den Reihen der Grünen) erneut den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Martinsheim/Ernteweg“ und beschloss, das Verfahren gem. § 13 b BauGB in der Fassung der Gesetzesänderung vom 10.09.2021 durchzuführen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin wurde vom Rat beschlossen, den ihm vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes anzunehmen und die im bisherigen Verfahren bereits stattgefundene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls für das neue Verfahren zu werten und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Bernd Neitzert, der gemeinsam mit seinem Städteplaner Thomas Zellmer vom Planungsbüro Stadt Land plus als virtueller Besucher den Verlauf der öffentlichen Sitzung verfolgt hatte, freut sich nunmehr, dass die ausführlichen und langen Gespräche mit den Behörden sich als fruchtbar erwiesen haben und die Forderungen der Institutionen in vollem Umfang zufrieden gestellt werden konnten.
FRE
