WählerGruppe Remagen e.V. (WGR)
„Sie müssen leider draußen bleiben“ Barrierefreiheit im Rathaus Remagen
Remagen. In Folge des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz und den seit 2009 auch für Deutschland verbindlich geltenden UN-Behindertenkonventionen ist gesetzlich über DIN-Normen festgelegt, dass öffentliche Gebäude nicht nur barrierefrei sein sollen, sondern müssen. Und was entscheidet die Politik in Remagen? - Unfassbar aber wahr: sie beschließt, „das Thema zunächst nicht weiter zu verfolgen.“ Das Ganze geschieht in nicht-öffentlicher Sitzung am 8. Juni 2015, wohl damit die Politiker davor geschützt werden, dass ihre Wortbeiträge öffentlich zitiert werden dürfen. Im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit sprachen sich die Grünen vor der Kommunalwahl noch intensiv für Barrierefreiheit aus und die SPD beantragte sogar noch ein halbes Jahr vor der Kommunalwahl, dass die UN-Behindertenkonventionen umgesetzt werden. Viel ist davon nicht geblieben, wenn hinter verschlossenen Türen dann anders entschieden wird. Worum geht es im Detail? - Es geht um die unzulässig steile Rampe am Rathaus, die mit 50 Prozent Steigung für Behinderte und ältere Menschen mit Rollator nicht überwindbar ist. Maximal 6 Porzent Steigung schreibt die entsprechende DIN-Norm vor, 20 Prozent werden von einer starken schiebenden Person oder Elektrorollstuhl überwunden, 12 Prozent von einer schiebenden Durchschnittsperson, ohne Hilfe werden von starken Selbstfahrern lediglich 10 Prozent überwunden. Es ist nicht irgendeine Rampe, sondern der Zugang zum Bürgerbüro und Bürgermeister, so dass diese unüberwindbare Rampe mit 50 Prozent Steigung jedem nach Remagen kommenden Schwerbehinderten und älteren Menschen mit Rollator signalisiert: Ihr seid hier unerwünscht. Diese „Visitenkarte von Remagen“ wurde nun per Ausschussbeschluss zementiert. Über 92 Prozent unserer Ausschussmitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sprachen sich trotz vier umsetzbarer Realisierungsvorschläge dafür aus, „das Thema zunächst nicht weiter zu verfolgen.“ Haben es die Schwerbehinderten nicht schon schwer genug bei ihrer ganz alltäglichen Lebensführung wie zum Beispiel beim Einkaufen, beim Autofahren, bei der Arbeit und zu Hause, muss ihnen dann auch noch der Zugang zum Bürgerbüro oder Bürgermeister über eine zu steile Treppe zusätzlich erschwert werden? Ist dann das Rollende Rathaus als Pflichtlösung geeignet oder eher als Ergänzungsangebot hilfreich? Was würden man denken, wenn man selber schwerbehindert wären und einem würde erklärt: „Sie müssen den neuen Personalausweis bei Abholung unterschreiben, unser Bürgerbüro können Schwerbehinderte und ältere Menschen mit Rollator zwar leider nicht betreten, aber das ist kein Problem. Wir kommen für diese Pflichtsache gerne in Ihrem Wohnzimmer vorbei, das macht ihnen doch sicherlich nichts aus, oder?“. Oder die Lösung mit dem Touristikbüro: damit ein barrierefreier Raum zur Verfügung steht, muss ein städtischer Bedienstete im laufenden Arbeitsprozess sein Raum räumen. „Fänden Sie es gut, wenn Sie als die Person wahrgenommen wird, welche die Vertreibung des Bediensteten aus seinem Büro veranlassen muss? Spüren Sie den Unterschied?“ Die Wählergruppe Remagen WGR setzt sich immer wieder ein für die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden in Remagen – nicht weil es längst gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil die WGR-Mitglieder davon überzeugt sind, dass sich nur so ein wirklich respektvolles und würdevolles Miteinander aller Remagenerinnen und Remagener umsetzen lässt. Niemand darf in die Situation gebracht werden, um etwas bitten zu müssen was allen anderen selbstverständlich zur Verfügung steht. Ausschüsse dienen normalerweise nur der Vorbereitung von Ratsbeschlüssen, aber dieser Vorgang wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit nicht-öffentlich bereits abgeschlossen.
In der Tagesordnung der anstehenden Stadtratssitzung am 13. Juli im Arp-Museum steht davon nichts. Weder wurde der Seniorenbeirat vorher angehört, noch wusste Frau Haase als Leiterin des Projekt „Leben und Älterwerden in Remagen mitgestalten“ etwas von der anstehenden Entscheidung. Frau Haase wurde in ihrer Mittwochs-Sprechstunde von Dr. Peter Wyborny, Stadtratsmitglied der WGR, aufgesucht und musste sich selbst erst kundig machen. Wofür gibt es diese Instanzen wenn sie gar nicht eingebunden werden und dann hinter verschlossenen Türen entschieden wird? Das Stadtratsmitglied der WGR Dr. Peter Wyborny hat daher für die öffentliche Sitzung beantragt, dass dieser gegen das Grundgesetz verstoßende Beschluss der dauerhaften Untätigkeit aufgehoben wird. Spätestens nach der Umbauentscheidung des Sitzungssaales am 22. Mai 2013 hätte der barrierefreie Zugang auch des Sitzungssaales längst realisiert werden müssen. Die Sitzung ist öffentlich (13. Juli ab 17:00 Uhr im Arp Museum, Hans-Arp-Allee 1), einfach vorbei und kommen und sich selber ein Bild davon, wie die gewählten Politiker dieses Thema diskutieren und entscheiden.
Pressemitteilung der
WählerGruppe
Remagen e.V. (WGR)
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