Politik | 06.07.2017

Verbandsgemeinde Montabaur

Sommersitzung des Verbandsgemeinderates

Montabaur. Kurz vor den Sommerferien traf sich der Verbandsgemeinderat (VGR), um über den Flächennutzungsplan, den Schulhof in Ruppach-Goldhausen, das Ultranet und Aufwandentschädigungen für Feuerwehrleute zu beraten. Bereits im Vorfeld der Sommersitzung hatten der Schulträgerausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss getagt und Entscheidungen zur Schulsozialarbeit und zur Schulausstattung an der Heinrich-Roth-Realschule plus getroffen.

Flächennutzungsplan (FNP)

Das 13. Änderungsverfahren wurde im Herbst 2016 eingeleitet. Es geht auf einen Antrag der Stadt Montabaur zurück, die an der K82 / Allmannshausen die Neuansiedlung von zwei Lebensmittelmärkten der Ketten Rewe und Aldi Süd ermöglichen möchte. Hintergrund ist städtebaulicher Vertrag, den die Stadt seinerzeit mit der Rewe-Gruppe ausgehandelt hatte, um den Rewe-Standort in der Innenstadt zu sichern. In dem Vertrag, der noch nicht unterschrieben ist, würde sich Rewe verpflichten, den Supermarkt in der Innenstadt (Hospitalstraße) noch weitere 15 Jahre zu betreiben, wenn die Stadt im Gegenzug einen Neubau an Allmannshausen ermöglicht. Entsprechend soll nun mit der 13. Änderung im FNP eine Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel an Allmannshausen ausgewiesen werden. Inzwischen hat sich noch eine weitere Veränderung in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Sonderbaufläche ergeben: Der Discounter an der Alleestraße möchte seine Verkaufsfläche von derzeit 800 auf dann 970 Quadratmeter erweitern. Der im Eingangsbereich befindliche Backshop wird in Kürze schließen und Penny möchte die Fläche für eigene Zwecke nutzen. Allerdings würde Penny damit die Grenze vom „normalen“ Discounter zum großflächigen Einzelhandel überschreiten. Wegen der sachlichen und räumlichen Nähe soll nun das Penny-Gelände der neuen Sonderbaufläche zugeordnet werden. Über diese Frage hatte der VGR zu beraten. Wie bereits bei der Einleitung des Verfahrens im letzten Herbst gab es unterschiedliche Meinungen unter den Ratsmitgliedern. Kritik am 13. Änderungsverfahren kam aus den Reihen der SPD. Der Fraktionsvorsitzende Udo Schöfer wies auf die „derzeit schon katastrophale Verkehrsinfrastruktur im Verbund mit dem ICE-Bahnhof und dem FOC“ hin. Diese Situation würde durch eine große Einzelhandelszone weiter verschärft. Ortsbürgermeister Erich Herbst aus Heiligenroth war zu Gast und hielt im Namen des Ortsgemeinderates ein Plädoyer gegen die geplante Ansiedlung von Rewe und Aldi. Er befürchtet eine Kaufkraftabwanderung, kritisierte den Stadtrat von Montabaur für seine Entscheidung pro Ansiedlung und appellierte schließlich an den VGR, seine „Gesamtverantwortung für die Entwicklung in den Gemeinden und der Stadt“ ernst zu nehmen. Bürgermeister Edmund Schaaf wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bauplanungsrecht niemals Konkurrenzschutz für bestehende Betriebe beinhaltet und dass Montabaur aufgrund seiner Funktion als Mittelzentrum auch in puncto Einzelhandel anders zu betrachten ist als die benachbarten Ortsgemeinden.

Am Ende wurde mit 22 Ja- und acht Nein-Stimmen (bei einer Enthaltung) beschlossen, das Verfahren zur Ermöglichung der Ansiedlung von Einzelhandel in Allmannshausen einschließlich der Einbeziehung des Penny-Geländes weiter zu betreiben und die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren zur notwendigen Anpassung des Einzelhandelskonzeptes vorzubereiten. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass damit das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes noch nicht abgeschlossen sei. Vielmehr werden nun die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Auch Nachbargemeinden können in diesem Verfahren Stellung nehmen. Gerd Frink, Mitglied der CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat und zugleich Erster Stadtbeigeordneter betonte, die Stadt Montabaur werde das Bebauungsplanverfahren zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels in Allmannshausen nur weiterbetreiben, wenn dadurch der langfristige Betrieb des Rewe-Marktes in der Innenstadt gewährleistet werden könne.

Im 14. Änderungsverfahren geht es um eine Wohnbaufläche in Daubach. Die Ortsgemeinde möchte ein kleines, bedarfsgerechtes Neubaugebiet mit bis zu zwölf Bauplätzen im Gemarkungsbereich „In den Kappesstückern“ ausweisen. Nach den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplans „Mittelrhein-Westerwald“ dürfen neue Wohnbauflächen im FNP nur dann ausgewiesen werden, wenn an andere Stelle bislang unbebaute, aber für Wohnungsbau vorgesehene Flächen wieder in Grünflächen umgewidmet werden. Als Tauschfläche für die „Kappesstücker“ ist der noch nicht erschlossene Bereich der Eulenstraße vorgesehen. Der VGR stimmte einstimmig der Einleitung des 14. Änderungsverfahrens zu.

Grundschule „Am Ahrbach“ in Ruppach-Goldhausen

Im Investitionsplan 2017 der VG Montabaur sind für die Generalsanierung des Schulhofes und des Schulvorplatzes an der Grundschule in Ruppach-Goldhausen 150.000 Euro eingeplant. Bei den geotechnischen Voruntersuchung zur Vorbereitung der Sanierung haben sich jedoch zwei Probleme ergeben, die vorher nicht abzusehen waren: Zum einen haben Laboruntersuchungen ergeben, dass die alten Asphaltdeckschichten kontaminiert sind; es gibt mehrere Schichten aus mehreren Generationen übereinander. Sie müssen nun komplett abgetragen und gesondert entsorgt werden. Zum anderen stellte sich heraus, dass die Unterkonstruktion nicht mehr ausreichend tragfähig ist und deshalb auch erneuert werden muss. Dadurch wird die Maßnahme um 140.000 Euro teurer als ursprünglich geplant. Der VGR bewilligt diese überplanmäßige Ausgabe. Die Maßnahme soll im Herbst durchgeführt werden.

Änderung der Hauptsatzung: Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrleute

Ehrenamtliche Feuerwehrleute erhalten für bestimmte Dienste innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung. Das ist in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde geregelt. Hier gab es nun drei aktuelle Anpassungen, die der VGR einstimmig verabschiedete:

1. Erfahrene Feuerwehrangehörige werden oft als Ausbilder für den Nachwuchs eingesetzt. Bisher war es so, dass sie für diese Tätigkeit auf Kreis-Ebene eine Aufwandsentschädigung erhielten, nicht aber auf VG-Ebene. Nun wurde eine entsprechende Angleichung auf VG-Ebene vorgenommen.

2. Vor zwei Jahren hat die VG zwei hauptamtliche Gerätewarte eingestellt, die seither unter anderem die aufwändige Wartung und Pflege der Atemschutzgeräte übernehmen, sodass sich der Aufwand für ehrenamtliche Kräfte erheblich reduziert hat. Die Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit wurde deshalb gesenkt.

3. Allgemein wurden die Sätze für die Aufwandsentschädigungen angehoben und der landesweiten Feuerwehr-Entschädigungsverordnung angepasst.

Ultranet – Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums

Bürgermeister Edmund Schaaf berichtete, er habe die Resolution des Verbandsgemeinderates an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit geleitet und verlas dessen Antwortschreiben. Der vollständige Text des Antwortschreibens ist auf der Homepage der VG unter „Aktuelles“ ersichtlich. Der Bürgermeister betonte, die VG fordere – ebenso wie der Westerwaldkreis – weitere wissenschaftliche Untersuchungen, um sicherzustellen, dass gesundheitliche Risiken für die Anwohner der Trasse ausgeschlossen werden. Die Verwaltung werde sich weiterhin für größere Abstände zur Wohnbebauung einsetzen, wenn die Trasse nicht zu verhindern sei.

Schulsozialarbeit

Seit vielen Jahren kooperiert die VG Montabaur bei der Schulsozialarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB). Inzwischen gibt es Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrer an allen neun Grundschulen und den beiden Realschulen plus in der Trägerschaft der VG Montabaur. Über die Jahre wurde mit steigendem Bedarf das Angebot stetig erweitert. Bereits im April beschloss der Schulträgerausschuss, den Stellenumfang der Schulsozialarbeit an der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in Nentershausen von bisher 50% auf nunmehr 75% beginnend mit dem neuen Schuljahr zu erhöhen. Für die Grundschulen gibt es ab sofort die Option, den Umfang der Angebote „Mobiles Sorgenbüro“ oder „Kinderschutz mach Schule“ zu erweitern, wenn sich dauerhaft oder vorrübergehend ein Mehrbedarf für diese Beratungs- und Hilfeleistungen abzeichnet. Damit können die Schulleitungen flexibel auf Krisenphasen in Einzelfällen, Familien oder Klassen reagieren. Die Schulverwaltung prüft den Mehrbedarf zusammen mit den Schulleitungen und trifft dann die Entscheidung über die Angebotserweiterung - im Rahmen der dafür definierten Regeln. Diesen Beschluss hat der Schulträgerausschuss kurz vor den Sommerferien gefasst und die Regelung gleichzeitig auf (zunächst) drei Jahre befristet. Der Ausschuss stellte auch die überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 33.000 Euro für das Jahr 2017 bereit, sodass die VG Montabaur künftig pro Jahr insgesamt rund 200.000 Euro pro Schuljahr für Schulsozialarbeit ausgeben wird. Die Fraktionen des Verbandsgemeinderates brachten übereinstimmend die Erwartung zum Ausdruck, dass mit dieser großzügigen Erhöhung des Stundenkontingents für die Schulsozialarbeit der Bedarf für die nächsten drei Jahre gedeckt sei.

White-Boards für die Heinrich-Roth-Realschule plus

White-Boards (oder auch Smart-Boards) sind digitale Tafeln, die interaktiv im Unterricht eingesetzt werden. Man kann sie mit einem Stift beschreiben oder als Beamer-Leinwand für einen angeschlossenen Computer nutzen. An der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in Nentershausen sind sie seit 2012 im Einsatz und erfreuen sich dort großer Beliebtheit. Nun hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, auch die Heinrich-Roth-Realschule Plus in Montabaur komplett mit diesen White-Boards auszustatten. 31 Klassenräume und zwei Besprechungsräume erhalten die neuen Tafeln und die dazugehörigen Mini-PCs. 150.000 Euro hat der Ausschuss für die Maßnahme bereitgestellt und die Verwaltung beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Wenn alles nach Plan läuft, könnte die neue Ausstattung bis Ende des Jahres installiert sein.

Pressemitteilung

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