Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland
„Spritzen“ im privaten Garten ist verboten
Anträge auf Genehmigung können gestellt werden
Höhr-Grenzhausen. Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen weist darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 2 PflSchG Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen nur angewandt werden dürfen, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen, sowie in oder unmittelbar an Gewässern ist grundsätzlich verboten.
Der Grund für das Verbot liegt darin, dass es durch den Gebrauch von Pflanzenschutzmittel zu erheblichen Beeinträchtigungen in den Kläranlagen und der Fließgewässer führen kann.
Sollten Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf den genannten Flächen unumgänglich sein, so können Bürger einen Antrag auf Genehmigung nach § 12 Abs. 2 PflSchG bei der Kreisverwaltung Westerwald in Montabaur stellen.
Pressemitteilung der
VG Höhr-Grenzhausen
