Politik | 26.03.2013

CDU-Fraktion im Stadtrat Rheinbach

Stadt Rheinbach will Satzung aufheben

Zurückhaltung bei Dichtheitsprüfungen von privaten Hausanschlüssen

Rheinbach. Mit dem Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen zur Änderung des Landeswassergesetzes betreffend die Dichtheitsprüfungen von privaten Hausanschlussleitungen ist die allgemeine Prüfpflicht bei privaten Hausanschlüssen außerhalb von Wasserschutzgebieten wieder aufgehoben worden. Da im Stadtgebiet Rheinbach keine besiedelten Bereiche innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, will die Verwaltung der Stadt Rheinbach jetzt dementsprechend im Mai 2013 einen Beschlussvorschlag zur Aufhebung der Satzung zur Dichtheitsprüfung im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr und anschließend im Rat einbringen. Die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Rheinbach begrüßt diesen konsequenten Schritt der Verwaltung, der für die Hauseigentümer Klarheit schafft und ihnen überflüssige Kosten erspart. „Wir werden im Interesse der Hauseigentümer diesem Beschlussvorschlag zustimmen.“ so der Fraktionsvorsitzende Bernd Beissel zur Position der CDU-Fraktion. „Ich unterstütze auch den Aufruf der Stadtverwaltung an die privaten Hauseigentümer, dass sie bis zur offiziellen Aufhebung der Satzung Zurückhaltung bei der Vergabe von Aufträgen zur Dichtheitsprüfung für die privaten Hausanschlussleitungen wahren.“

Presseinformation der

CDU-Fraktion im Rat

der Stadt Rheinbach

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