Politik | 03.01.2017

Bürgerinitiative zur schnellen Umsetzung zur Verkehrsberuhigung in Rübenach

Stadt hält Wort: Jahrelang wurde für diese Maßnahmen gekämpft

Seit dem 20. Dezember 2016 sorgen die Fahrbahnverengungen in der Lambertstraße für einen ruhigeren Verkehrsfluss. privat

Koblenz-Rübenach. Wie mehrfach berichtet hat die Stadt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz zum Anlass genommen, einen Plan zu erarbeiten, der verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Rübenach beinhaltet. Dieser Plan wurde in Rübenach am 3. November in einer Ortsbeiratssitzung zum ersten Mal vorgestellt und am 16. Dezember im Rat der Stadt Koblenz einstimmig verabschiedet. Schon im November sprachen die Vertreter des Tiefbauamtes davon, noch vor Jahresbeginn 2017 die ersten Maßnahmen umsetzen zu wollen. Das rief bei den meisten Zuhörern nicht einmal mehr ein müdes Lächeln hervor, hatte man doch 10 Jahre lang für solche Maßnahmen vergeblich gekämpft. Und da der Rat ja erst am 16. Dezember zustimmen würde, was sollte denn da wohl noch passieren?

Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass die Stadt tatsächlich am 20. Dezember Fahrbahnverengungen in der Lambertstraße (siehe Foto) und Aachener Straße vorgenommen hat. Diese sind zur Zeit zwar nur provisorisch und sollen helfen, praktische Erfahrungen mit der neuen Situation zu gewinnen, aber diese beweisen, dass die Stadt bemüht ist ihr Wort zu halten und es mit den geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen in Rübenach ernst meint. Was sagen die Rübenacher dazu? Zumindest die Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach“ e.V. sagt: „Danke Stadt – und weiter so!“.

Pressemitteilung Bürgerinitiative

„Lebenswertes Rübenach“ e.V.

Seit dem 20. Dezember 2016 sorgen die Fahrbahnverengungen in der Lambertstraße für einen ruhigeren Verkehrsfluss. Foto: privat

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Kommentare
03.01.201716:24 Uhr
juergen mueller

Die bisher getroffenen provisorischen Maßnahmen sind kein Anlaß in Euphorie auszubrechen. Für diese Maßnahme hat die STADT "10 Jahre" gebraucht. Desweiteren, damit ist das Problem einer VERKEHRSBERUHIGUNG noch lange nicht vom Tisch. Geschwindigkeitsreduzierung bedeutet NICHT = Verkehrsberuhigung. Das ist nur eine "beruhigende" Maßnahme für diejenigen, die sich jahrelang für eine Verkehrsberuhigung einsetzen. Auch die weiterführende Maßnahme der Installation eines Starenkastens gibt keinen Anlaß zur Freude, da sich für die STADT mit diesen "Einnahmen" die Installation wieder amortisiert. Eine Verkehrsberuhigung kann nur erfolgen, wenn der Verkehr, vor allem Schwerlastverkehr, aus dem Ort "verbannt" wird. Aber darauf wird RÜBENACH wohl noch lange warten müssen.

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