Politik | 02.12.2017, 13:25 Uhr

Koblenzer Oberbürgermeister nimmt an „Dieselgipfel“ in Berlin teil

Stadt hat Chance auf Gelder aus „Sofortprogramm Luftreinhaltung“

Koblenz.Der Koblenzer Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig war Teilnehmer des „Dieselgipfels“ bei Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin. Er bringt vier gute Nachrichten aus der Hauptstadt mit. So hat die Stadt Koblenz eine Chance, von dem mit einer Milliarde Euro dotierten „Sofortprogramm Luftreinhaltung“ des Bundes rund zehn Millionen Euro für 2017/18 abrufen zu können. Die Abrufmöglichkeit mit dem Recht auf förderunschädlichen sofortigen Maßnahmebeginn besteht bereits. 90 mit Stickoxid belastete Städte sind antragsberechtigt, und zwar unmittelbar. Sie sollen durch noch einzustellende „Lotsen“ beraten werden. „Damit ist dieses Programm trennscharf ohne Versickerungseffekte“, so Hofmann-Göttig. Es soll „unbürokratisch“ verwaltet werden, um zügigen Mittelabfluss zu gewährleisten. Der politische Wille der geschäftsführenden Bundesregierung ist gegeben, mindestens in dieser Höhe das zunächst einmalige Programm zu verstetigen. Das müsse allerdings vom Parlament noch umgesetzt werden. Hofmann-Göttig zeigte sich beeindruckt, dass sich die Bundeskanzlerin gemeinsam mit einigen Bundesministern dreieinhalb Stunden Zeit nahm, mit 25 Oberbürgermeistern von stickoxidbelasteten Städten intensiv zur Sache zu sprechen. Im Frühjahr 2018 soll ein weiterer Dieselgipfel – dann mit Beteiligung der Automobilindustrie – in diesem Kreis anberaumt werden. Es gebe aber auch vier schlechte, zumindest noch nicht zufriedenstellende Nachrichten, der Oberbürgermeister. Die Kommunen hätten sich ein gebündeltes Sonderprogramm mit einer einheitlichen Förderrichtlinie und festen, planbaren Budgets für die einzelnen 90 Städte erhofft. „Vor allem aber hätten wir uns 100-Prozent-Förderungen ohne Eigenanteil erhofft“, erklärt Hofmann-Göttig. Da das Programm vor allem vorhandene Programme aufstockt, betragen die Bundesanteile nur 30 bis- 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zügiger Mittelabfluss sei so nicht gewährleistet. Damit steigt das Risiko, dass in Folge der für Februar 2018 erwarteten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts den Kommunen auferlegt wird, zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung Diesel-Fahrverbote in den Innenstädten zu verhängen. Genau diese gelte es zu vermeiden.

„Entscheidend wird daher sein, ob es dem Bund gelingt, mit der Automobilindustrie verbindliche Umrüstpläne für Software und Hardware von Diesel-Pkw zu vereinbaren“ so der Hofmann-Göttig abschließend. Pressemitteilung

der Stadt Koblenz

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