Mendiger Stadtrat verabschiedete diverse Bebauungsplanentwürfe und -Änderungen
Stadt wird Mitglied des Tourismus- verband Ferienregion Laacher See
Mendig. Nachdem der Mendiger Stadtrat am Dienstag, 26. April zunächst in einer nichtöffentlichen Sitzung über Vertragsfragen debattiert hatte, standen in der nachfolgenden öffentlichen Sitzung als erster Tagesordnungspunkt Ergänzungswahlen für verschiedene Ausschüsse an. Hierbei wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass Frau Tanja Harz Anfang des Jahres nach München verzogen ist und somit ihre Ämter in den Ausschüssen neu besetzt werden mussten.
Nach einstimmigen Beschlüssen des Rates wird nunmehr Frank Furch ihr Amt im Bau- und Vergabeausschuss übernehmen, Daniel Vordemvenne übernimmt das Amt von Tanja Harz im Fremdenverkehrs- , Kultur- und Gestaltungsausschuss, Hans Heinrich Weihe das Amt im Ausschuss für Umwelt-, Forst- und Friedhofswesen und Agnes Lucas das Amt im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss des Stadtrats Mendig.
Ebenfalls einstimmig votierte der Rat sodann in Sachen Bebauungsplanentwurf „Dammstraße Nord“ die Annahme des Planes als Entwurf und die Einleitung des Auslegungsverfahrens. Zuvor hatte Frau Weber vom Büro Sprengnetter für die im Rahmen der vorgebrachten Stellungnahmen einen Abwägungsvorschlag erläutert.
Änderung des Be- bauungsplanes Industriegebiet
Sodann meldete Bauamtsleiter Leo Oster sich zu Wort und erläuterte den TOP „Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet“. Nach seinen Worten ist geplant, im Mischgebietsbereich zwischen Goethestraße und Gewerbegebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ eine Erschließungsstraße herzustellen und eine beidseitige Bebauung vorzunehmen.
Weiterhin ist vorgesehen, zur Konfliktbewältigung hinsichtlich der von dem Gewerbegebiet und Industriegebiet ausgehenden Lärmimmissionen aktive Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen. Planungsrechtlich wird das Gesamtprojekt bereits im überwiegenden Teil durch den bestehenden Bebauungsplan abgedeckt; die Bebauungsplanänderung wird jedoch erforderlich, da eine untergeordnete Teilfläche aufgrund des Erschließungskonzeptes zu Mischgebietsfläche umgewidmet wird und die Errichtung des Lärmschutzwalls in diesem Zuge planungsrechtlich festzusetzen ist. Die Kosten werden vom Investor getragen. Der Stadtrat beschloss einstimmig eine Änderung des Bebauungsplanes entsprechend der von Leo Oster vorgestellten Planung.
Mit Stimmenmehrheit, bei drei Nein-Stimmen von Bündnis90/Die Grünen und einer Enthaltung beschloss der Rat bezüglich der nördlichen Erschließung des Konversionsgeländes den Abschluss des Auslegungsverfahrens und den Beschluss als Satzung. Die Rede ist von dem etwa 800 Meter langen Schotterweg, der an der B 256 zwischen Mendig und Kruft beginnt und über die Bahntrasse zum nordöstlichen Zugang des Flugplatzes führt.
Dieser Weg soll auf einer Breite von drei Metern asphaltiert und eine weitere Verbreiterung von neun Metern soll mit einer wassergebundenen Decke versehen werden, sodass die Besucher von Rock am Ring ihre Ziele auf dem Festivalgelände „unbeschadet“ erreichen können. Die Kosten in Höhe von circa 220.000 Euro werden vom Zweckverband Konversion getragen.
Die Stellungnahme der Naturschutzbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz wurde zur Kenntnis genommen. Dazu führte Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel aus: „Zur Ermittlung des landespflegerischen Kompensationsbedarfs gibt es in Rheinland-Pfalz kein einheitliches Bewertungsschema.
Die Ermittlung des Eingriffs und auch des daraus resultierenden Kompensationsbedarfes wurde durch ein qualifiziertes Büro durchgeführt. Die Berechnung des Kompensationsumfanges erfolgte nach der Vorlage „Bilanzierung von Eingriffen in die Bodenfunktion“ durch die SGD Nord. Diese Nachweise sind schlüssig und nachvollziehbar und werden beibehalten. Die diesbezüglichen Einwände der Naturschutzbehörde werden zurückgewiesen. Die Hinweise zu den Ersatzzahlungen bezieungsweise Ersatzmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen.“
Des Weiteren wies der Stadtbürgermeister auf den vorliegenden städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Mendig und der Naturstiftung des Landkreises Mayen-Koblenz hin. Hierdurch wird zum einen die Kompensation für den Eingriff sichergestellt und zum anderen gewährleistet, dass „die Mittel im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege vor Ort“ eingesetzt werden. Die Grünen vertraten unter anderem die Meinung, dass nicht die Stadt, sondern der Veranstalter die Zahlungen an die Naturstiftung, etwa 7.000 Euro, zu leisten habe.
Zum Bebauungsplan „Kütschers Hof“ beschloss der Rat einstimmig, bei einer Enthaltung nach einer kurzen Erläuterung durch Leo Oster eine dritte Änderung des Bebauungsplanes „Kütschers Hof“. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Neubaugebiet „Dammstraße“
Im Zuge des Neubaugebietes „Dammstraße“ beschloss der Rat, eine Erschließungsbeitragsveranlagung durchzuführen. Um hier die notwendige Rechtssicherheit zu haben, war es erforderlich, eine Anpassung der Erschließungsbeitragssatzung entsprechend der Rechtsprechung der letzten Jahre vorzunehmen, da die bisherige Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahre 1988 nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist.
Somit beschloss der Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig, den Erlass einer allen Ratsmitgliedern vorliegenden neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Mendig (Erschließungsbeitragssatzung).
Bei den Auftragsvergaben zum Ausbau der Heinrich Heine Straße und zur Herstellung eines Gehweges an der Thürer Straße stimmten die Ratsmitglieder für ein am wenigsten forderndes Unternehmen aus Wittlich. Ebenfalls einstimmig votierten sie für die Herstellung der Erschließungsstraßen im Neubaugebiet Dammstraße. Mit der Fertigstellung wird nach den Worten von Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel im Herbst dieses Jahres gerechnet.
Mendig wird Mitglied des Tourismusverband Ferienregion Laacher See
Nachdem inzwischen alle zur Verbandsgemeinde Mendig zählenden Orte dem Tourismusverband Ferienregion Laacher See beigetreten sind, beschlossen die Ratsmitglieder, dass nun auch die Stadt Mendig Mitglied dieser kräftebündelnden Institution sein soll. Abschließend beschloss der Rat einstimmig je eine neue Friedhofssatzung für die Friedhöfe Fallerstraße und Heinrich-Heine-Straße.
Zu den Mitteilungen des Stadtbürgermeisters zählten: Der aktuelle Stand des Ausbaus der Geschwister-Möhlig-Straße, eine neue Abdeckplatte für den Erlenbrunnen, die Bewilligung des Landesbetriebs Cochem-Koblenz von 91.700 Euro für den Ausbau eines Teilbereichs der Heinrich-Heine-Straße sowie einer eventuellen Neugestaltung des Platzes, der durch den Abriss eines Hauses in der Pellenzstraße 2 entstanden ist. FRE
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