Politik | 25.11.2022, 15:03 Uhr

Stadt Lahnstein

Stadtrat tagte ein weiteres Mal im November

Lahnstein. Der Lahnsteiner Stadtrat tagte in den Konferenzräumen der Stadthalle Lahnstein. Auf der Tagesordnung standen nur zwei Punkte. In TOP 1 wurde das „Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die von der Bundesstraße B 260 im Norden und der Lahn im Süden umschlossenen Flächen des ehemaligen Geländes der Hohenrheiner Hütte an der Alten Schleuse, hier der Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB“ beraten. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die Zulässigkeit bestehender und zukünftiger Nutzungen planungsrechtlich regeln.

Gemäß Beschlussvorschlag beschloss der Stadtrat einstimmig, dass für den Bereich zwischen der Bundessstraße B 260 im Norden und der Lahn im Süden ein Bebauungsplan mit der Nummer 50 und dem Namen „Hohenrheiner Hütte / Alte Schleuse“ aufgestellt wird. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches wird sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.

Anschließend wurde unter TOP 2 das „Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 – Hohenrheiner Hütte / Alte Schleuse; hier: Beschluss einer Satzung über die Veränderungssperre“ beraten, denn um die angestrebten städtebaulichen Ziele zu sichern, ist nicht nur die zuvor beschlossene Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, sondern auch der Beschluss einer Veränderungssperre. Eine solche erstreckt sich über den Zeitraum von zwei Jahren zuzüglich möglicher Verlängerungen und kann sich nahtlos an die Zurückstellung eines Vorhabens anschließen, wobei dabei die bereits abgelaufene Zeit angerechnet wird.

Der Rat beschloss entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Satzung einstimmig gemäß § 16 Abs. 1 BauGB die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 50 – Hohenrheiner Hütte / Alte Schleuse. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister im nächstfolgenden Rhein-Lahn-Kurier ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Weitere Informationen zum Stadtrat, den Mandatsträgern und anstehenden Sitzungsterminen finden sich auf der städtischen Homepage unter www.lahnstein.de/stadt.

Pressemitteilung der

Stadt Lahnstein

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