Politik | 09.06.2020

Stadt setzt neue Leitlinien des Landes um

Städtische Kitas wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb

Ergebnisse der Elternbefragung wurden ausgewertet

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die drei städtischen Kindertagesstätten sind seit Montag, 8. Juni, aus dem Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb gewechselt. Dies betrifft die Einrichtungen „Sterntaler“ in Heimersheim, „Sausewind“ in Ramersbach und „Rappelkiste“ in Bachem. Damit setzt die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung um.

Gemäß diesen Leitlinien vom 20. Mai 2020 soll allen Kindern mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ermöglicht werden, ab dem 8. Juni in ihre Einrichtungen zurückzukehren.

„Die Leitungen der städtischen Kitas haben in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung Konzepte für eine mögliche Umsetzung erarbeitet“, sagt dazu Gregor Terporten.

Der Leiter der Abteilung Generation und Sport weiter: „All diese Überlegungen haben wir zwischenzeitlich auch mit den einzelnen Elternausschüssen abgestimmt.

Wir sind froh, für jedes einzelne Kind ein individuelles Betreuungsangebot machen zu können, wobei den Landesvorgaben entsprechend unterschiedliche Betreuungssettings gebildet werden.“

Ein Betreuungssetting besteht aus fest zugeordneten und genutzten Räumlichkeiten, einer festen Gruppenstruktur (immer dieselben Kinder) und einem soweit wie möglich kontinuierlichen Personalstamm.

Was bedeutet dies weiter für den Kita-Alltag? Bei der erweiterten Öffnung der drei städtischen Kindertagesstätten sind folgende Änderungen vorgesehen:

1. Die sanitären Anlagen wurden/werden farblich oder symbolisch gekennzeichnet (nach den jeweiligen Gruppentüren).

2. Die Nutzung der sanitären Anlagen erfolgt nur in Aufsicht von pädagogischem Personal.

3. Das tägliche Zähneputzen fällt vorübergehend aus.

4. Die Außenbereiche werden in verschiedene Bereiche aufgeteilt.

5. Die Eltern (eine Person) dürfen die Kita nur mit Mund- und Nasenschutz betreten, nachdem sie sich die Hände desinfiziert haben.

6. Bei Abholung überreicht die pädagogische Fachkraft das Kind an der Gruppentüre.

7. Die Kita darf nicht besucht werden, wenn das Kind akute respiratorische Symptome zeigt (Husten, Schnupfen, Niesen).

8. Das Frühstück und Mittagessen wird in den jeweiligen Gruppen eingenommen.

Die städtische Fachabteilung hatte im Vorfeld bei den Eltern der drei Kindertagesstätten jeweils eine Bedarfsabfrage durchgeführt.

Auf der Basis der Ergebnisse konnten dann die jeweiligen Gruppen und die jeweiligen Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen konkretisiert werden.

Darüber hinaus lässt sich aus den Ergebnissen auch ein möglicher Betreuungsbedarf für die sonst übliche zweiwöchige Sommerpause ableiten. Hier gibt es bereits erste Überlegungen, um während der Schließzeiten im Sommer an einer Kita ein zentrales Betreuungsangebot anzubieten.

Zum möglichen Betreuungsangebot im Sommer sagte der Erste Beigeordnete Peter Diewald.

„Viele Eltern haben in den vergangenen Wochen große Anteile ihres Erholungsurlaubes bereits aufgewendet, um die Kinderbetreuung sicherzustellen.

Die Möglichkeit, in der eigentlich vorgesehenen Schließzeit ein Betreuungsangebot in einer Kita wahrnehmen zu können, kann in diesen Corona-Zeiten nun zur familiären Entlastung beitragen.“

Pressemitteilung

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

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