Politik | 10.11.2020

Gemeinsame Erklärung des Stadtrates von Bad Neuenahr-Ahrweiler

Starkes Zeichen gegen Rassismus, Antisemitismus und Missachtung der Menschenrechte

Vier prominenten Vertretern des Nationalsozialismus wurde symbolisch die Ehrenbürgerwürde aberkannt

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit einer gemeinsamen Erklärung vollzog der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler pünktlich zum 82. Jahrestag der „Reichspogromnacht“ am 9. November 1938 die symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerwürde einiger prominenter Vertreter des Nationalsozialismus. Zugleich beschloss das Gremium das Anbringen einer Erinnerungstafel für den ehemaligen Ahrweiler Bürger Josef Heinen, der 1969 von der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem mit dem Titel „Gerechter unter den Völkern“ wegen seiner Tat der Menschlichkeit ausgezeichnet worden war.

Bürgermeister Guido Orthen machte deutlich: „Der Rat setzt damit ein Zeichen gegen Rassismus, Antisemitismus und die Missachtung der Menschenrechte.“ Der Stadt sei es in den vergangenen Jahrzehnten stets ein Anliegen gewesen, die in der Stadt noch vorhandenen Zeugnisse jüdischer Geschichte wie die ehemalige Synagoge in Ahrweiler und die jüdischen Friedhöfe in Ahrweiler und Bad Neuenahr zu bewahren und die Erinnerung an die früheren jüdischen Bürger lebendig zu halten. Auch sei durch die Verlegung von Stolpersteinen als Erinnerung an die 1942 aus dem Stadtgebiet deportierten jüdischen Bürger „ein weiteres wichtiges öffentliches Zeichen gegen das Vergessen des Holocaust gesetzt worden“.

Jüdische Familie vorDeportation bewahrt

Der aus Ahrweiler stammende Bad Neuenahrer Geschäftsmann Josef Heinen hatte während des Zweiten Weltkriegs seinen jüdischen Geschäftsfreund Gerd Sonnenfeld aus Köln und dessen Familie vor der Deportation in die Vernichtungslager bewahrt. Die Sonnenfelds lebten versteckt in Heinens Wochenendhaus an der Oberahr und wurden wöchentlich von diesem verpflegt und versorgt. Für diese Rettung haben der Staat Israel und die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem Heinen 1969 mit dem Ehrentitel „Gerechter unter den Völkern“ ausgezeichnet. Ein Jahr später wurde Heinen mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Er starb 1989 und wurde in Ahrweiler beigesetzt.

Aktuell wird über eine weitere Erinnerungstafel für Willy Ahrem nachgedacht, der ebenfalls mit Bad Neuenahr-Ahrweiler verbunden ist und ebenfalls von Yad Vashem als „Gerechter unter den Völkern“ gewürdigt wurde. Ahrem hatte als Führer eines Bautrupps der Firma seines Schwagers aus Bad Neuenahr jüdische Gefangene als Facharbeiter angefordert und sie so vor der Erschießung bewahrt.

Eine der Mütterdes Grundgesetzes

Erst jüngst war bereits Frieda Nadig mit einer Erinnerungstafel gewürdigt worden. Die Sozialdemokratin gehörte in der verfassungsgebenden Versammlung 1948/49 zu den vier „Müttern des Grundgesetzes“ und setzte sich in ihrer Zeit als Bundestagsabgeordnete von 1949 bis 1961 für die Gleichberechtigung der Frau, die Gleichstellung unehelicher Kinder und die Familienrechte ein. Geboren in Herford, wurde Nadig aufgrund ihrer politischen Aktivitäten als Sozialdemokratin in der Weimarer Republik 1933 als Fürsorgerin bei der Stadt Bielefeld fristlos entlassen. Drei Jahre später fand sie in Ahrweiler eine Anstellung als Gesundheitsfürsorgerin des Staatlichen Gesundheitsamtes des Kreises Ahrweiler, die sie bis 1945/46 bekleidete.

Die gemeinsame Erklärungdes Rates im Wortlaut:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der 9. November gilt in der Geschichte unseres Landes als Schicksalstag. Er markiert im Jahre 1918 den Beginn der ersten deutschen Republik und datiert den Fall der innerdeutschen Mauer im Jahre 1989. Im Jahre 1938 aber steht er mit dem Pogrom gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland für ein im höchsten Maße unmenschliches Denken und Tun. Auch in unserer Stadt.

Genau deshalb wollen wir heute an diesem Tag, 75 Jahre nach Überwindung der nationalsozialistischen Terrorherrschaft in Deutschland in Verantwortung für unsere Geschichte, die eben auch eine Geschichte in Bad Neuenahr-Ahrweiler ist, ein Zeichen setzen.

Die Gemeinde Bad Neuenahr hat am 29.03.1933 Adolf Hitler und am 24.05.1933 Hermann Göring die Ehrenbürgerschaft durch Gemeinderatsbeschluss verliehen. Carl Brinkmann erhielt als örtlicher Vertreter und engagierter Förderer des Nationalsozialismus am 02.12.1937 das Ehrenbürgerrecht von Bad Neuenahr.

Der Rat der Stadt Ahrweiler erkannte am 12.06.1937 dem NSKK-Führer General-Major Adolf Hühnlein das Ehrenbürgerrecht zu.

Damit befanden sich Bad Neuenahr und Ahrweiler in Gesellschaft vieler deutscher, aber auch ausländischer Städte und Gemeinden. Doch diese zahlreichen Ehrenbürgerwürden für Nationalsozialisten durch andere vermindert unsere Verantwortung und unsere Scham nicht. Wenn wir heute die damalige Entscheidung revidieren, wenn wir heute Adolf Hitler, Hermann Göring, Carl Brinkmann und Adolf Hühnlein die Ehrenbürgerrechte symbolisch aberkennen, dann ist dies ein weiterer Schritt in der Aufarbeitung unserer Stadtgeschichte.

Die Befassung mit der Geschichte unserer Stadt in der Zeit der Nazi-Terrorherrschaft bleibt eine dauerhafte Verantwortung und ein dauerhafter Prozess. Denn Geschichtsvergessenheit ist der Nährboden für Geschichtsleugner, Relativierer und Hassprediger.

Diese Grundhaltung hat ihren Ausdruck in der über 50 Jahre gelebten intensiven Erinnerungskultur in unserer Stadt gefunden.

So erinnert uns bis heute die durch glückliche Umstände vor der völligen Zerstörung bewahrte Synagoge in Ahrweiler an unsere Verantwortung. Dank des Einsatzes engagierter Menschen im Bürgerverein Synagoge ist sie heute Mahnstätte und Kulturstätte zugleich. Die Verlegung der Stolpersteine in unseren Straßen haben ebenso einen festen Platz in unserer Erinnerungskultur gefunden wie die Gedenkstätte Lager Rebstock. Nicht zuletzt haben wir mit unserer Kundgebung unter dem Motto „Wir für Toleranz und Freiheit“ am 24.03 2012 eindrücklich unsere Haltung zum Treiben von Nazis in unserer Stadt Stellung bezogen. Damals aus aktuellem Anlass.

Heute wollen wir sehr deutlich machen: Die Ehrenbürgerwürde verdient nur, wer die Würde des Menschen achtet.

Der universelle Schutz der Menschenwürde bedeutet auf der Grundlage unserer Verfassung, dass kein Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf. Einem Menschen kommt immer Würde zu. Es kann kein „Mehr“ oder „Weniger“ an Würde geben. Menschenwürde wird weder verdient noch verliehen. Allen Menschen ist diese Würde kraft ihres Personseins immanent, ständig und ununterbrochen. Und sie ist jedem Menschen in gleicher Weise gegeben, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Glaube, sexueller Orientierung, Krankheit oder Status.

Das nationalsozialistische System beruhte gerade auf einem entgegengesetzten Kodex. Die damalige Verleihung der Ehrenbürgerschaft an die Genannten widerspricht fundamental dem demokratisch-freiheitlichen Wertekanon unserer Gesellschaftsordnung, die immer auch den Schutz des Schwächeren, die Achtung gegenüber dem Anderssein und den Respekt gegenüber jedem Menschen einfordert.

Diesem Wertekanon einer menschlichen, einer humanen Gesellschaft hat sich Josef Heinen aus Ahrweiler verpflichtet gefühlt. Er hat während der Nazi-Diktatur beherzt und mutig eine befreundete jüdische Familie versteckt, vor dem Zugriff der Nazi-Schergen und damit vor der Deportation in ein Vernichtungslager bewahrt. An diesen „Gerechten unter den Völkern“ wollen wir zeitgleich erinnern und machen damit deutlich, dass das Einstehen für Menschenrechte auch Gesichter hatte, heute noch hat und auch in Zukunft immer wieder braucht.

Mit der heutigen Entscheidung verurteilt der Rat der Stadt daher zugleich jede Ausprägung von Rassismus, Antisemitismus und Missachtung der Menschenrechte in unserer Zeit. Dabei ist es gleichgültig, ob eine menschenverachtende Ideologie die Ausprägung eines politischen, weltanschaulichen oder religiösen Extremismus darstellt. Denn: Die Würde des Menschen bleibt unantastbar.“ JOST

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