Politik | 03.09.2021

Steigende Inzidenzwerte im Landkreis Cochem-Zell

Testpflicht ab 04. September 2021

Quelle: Pixabay/Klaus Hausmann

Cochem. Der Landkreis Cochem-Zell liegt nun seit drei Tagen in Folge nach den Sieben-Tages-Inzidenzwerten des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei einer Inzidenz von über 35. Das hat zur Folge, dass in folgenden Bereichen die Testpflicht in Kraft tritt:

- Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 350 Teilnehmern

- Erbringung körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseure, Kosmetiker, Nagelstudio)

- Gastronomie im Innenbereich

- Hotels, Pensionen und Jugendherbergen (Testung bei mehrtägigen Aufenthalten nach jeweils 72 Stunden)

- Innenbereich von Freizeitparks

- Spielhallen, Spielbanken und ähnliche Einrichtungen

- Zoologische Gärten, Tierparks und ähnliche Einrichtungen im Innenbereich

- Ausstellungen, Museen und ähnliche Einrichtungen im Innenbereich

Neben der Testpflicht sind zudem Veranstaltungen im Innenbereich mit 351 bis 5.000 Personen und im Außenbereich mit 501 bis 5.000 Personen untersagt.

Die Maßnahmen gelten ab Samstag, 04.09.2021

Sollte die Inzidenz wieder an drei aufeinanderfolgenden unter 35 sinken, erfolgt eine neue Bekanntmachung bezüglich der Lockerungen.

Die Testpflicht gilt von Genesenen, Geimpften, Kindern bis einschließlich 14 Jahren und Schülern als erfüllt. Folgende Nachweise werden zur Erfüllung der Testpflicht anerkannt:

- Ein Schnelltest einer Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden ist.

- Ein Selbsttest, der in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Einrichtung durchgeführt wird.

- Ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

- Impfausweis oder digitales Impfzertifikat mit vollständigem Impfschema

- Genesungsbescheinigung (die Genesung darf nicht mehr als sechs Monate zurückliegen)

- Genesungsnachweis zzgl. einer Impfung

- Gültiger Schülerausweis

Pressemitteilung Kreisverwaltung Cochem-Zell

Quelle: Pixabay/Klaus Hausmann

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