FDP-Kreisverband Mayen-Koblenz

Stellungnahmezur „Bundesnotbremse“

Kreis MYK. Die in der Berichterstattung meist „Bundesnotbremse“ genannte Gesetzesänderung enthält einschneidende Eingriffe in die Freiheit der Bürger, so beispielsweise die Ausgangssperre, welche in jedem Landkreis ab einer Inzidenz von 100 gelten soll. Die Maßnahme ist nicht nur unverhältnismäßig, ihre Wirkung wird sogar in Zweifel gezogen. Darum haben die Freien Demokraten im Bund angekündigt, gegen das Infektionsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Die Kreisvorsitzende der Freien Demokraten im Kreis Mayen-Koblenz, Susanne Rausch-Preissler, äußerte sich hierzu wie folgt: „Es ist richtig, dass der Bund akzeptiert hat, dass das Format der Ministerpräsidentenkonferenz gescheitert ist. Es ist auch korrekt, dass der Staat in der Pflicht ist, etwas gegen die steigenden Infektionszahlen zu tun. Ein Gesetz zu verabschieden, dessen Verfassungsmäßigkeit noch vor seiner Verabschiedung in Frage gestellt wurde, kann jedoch kaum die richtige Lösung sein. Den Bürgern das Verlassen der Wohnung oder ihres Hauses zu verbieten, darf nur absolute Ultima-Ratio sein, das haben Gerichte des Öfteren bestätigt. Das hier geplante Gesetz verlangt jedoch eine Ausgangssperre bei einer Inzidenz von 100 in jedem Landkreis – unabhängig von dem tatsächlichen Infektionsgeschehen. Zum Vergleich: Die aktuelle Inzidenz (Stand 20.04.2021 O Uhr) in der Bundesrepublik Deutschland liegt bei 162. Ob das Infektionsgeschehen beispielsweise auf einen Betrieb zu begrenzen ist, oder ob Personen ihr Haus oder ihre Wohnung verlassen wollen, die bereits geimpft sind, findet hier keine Beachtung.

Auf die unterlassene Schaffung von Perspektiven durch die Bundesregierung durch ein effektives Impf- und Testmanagement muss nun reagiert werden, das ist offensichtlich. Diese Maßnahmen müssen jedoch immer in Einklang mit unserer Verfassung stehen, denn nur dann werden Sie die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Wenn Maßnahmen von Gerichten gekippt werden müssen, schafft das eine Unsicherheit, die wir uns in dieser schwierigen Situation nicht leisten können. Deshalb ist es richtig, dass die Freien Demokraten bei der Bundesregierung Druck machen, auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Sollte dies kein Gehör bei den Verantwortlichen finden, wird die FDP gegen diese Maßnahmen klagen.“

Pressemitteilung des

FDP-Kreisverbandes

Mayen-Koblenz