Verwaltung informiert über Haushaltssituationder Verbandsgemeinde Bad Breisig 2020

Steuereinnahmenwerden sinken

Bad Breisig. In der jüngsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Verbandsgemeinde Bad Breisig informierte die Verwaltung über die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres 2020.

Im Haushalt der Verbandsgemeinde gibt es nur wenige Einnahmepositionen aus denen Corona-bedingt Mindererträge entstehen werden. Hierzu gehört der mit einem Betrag von 550.000 Euro geplante Ansatz der Vergnügungssteuer. Die Vergnügungssteuer stellt für die Verbandsgemeinde Bad Breisig seit mehreren Jahren eine wichtige Einnahme dar.

Es ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 150.000 Euro bis zum Ende des Jahres zu rechnen ist. Um für die Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes verlässliche Zahlen für die Einnahmenart zu erhalten, sind sich die Verwaltung und die politischen Gremien darüber einig, dass das 3. Quartal (der 30.9.2020) für die Abrechnung der Vergnügungssteuer abgewartet werden soll, bevor den Gremien ein Nachtragshaushalt mit allen Änderungen für 2020 vorgelegt wird.

Die VG Umlage für das Jahr 2020, welche die Stadt sowie die Ortsgemeinden zahlen müssen, bleibt für das Jahr 2020 unverändert.

Insbesondere durch Einsparungen im Bereich der Personalkosten, konnten sowohl die Mindererträge als auch die durch die Umsetzung der Corona-bedingten Auflagen entstandenen Mehraufwendungen finanziell aufgefangen werden.

Dies konnte nur dadurch erreicht werden, dass die durch den Verbandsgemeinderat im Dezember vergangenen Jahres einstimmig genehmigte, weil dringend notwendige Aufstockung des Personals für die laufende Verwaltung, nicht umgesetzt worden ist.

Im Ergebnis führt dies dazu, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern sowie den politischen Gremien erwartete Service- und Dienstleitungsqualität nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden kann.

Was die Prognose für das Jahr 2021 angeht, so werden die Mindererträge bei der Stadt Bad Breisig und den Ortsgemeinden Brohl-Lützing, Gönnerdorf und Waldorf beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer dazu führen, dass sich das Aufkommen zur Berechnung der Verbandsgemeindeumlage 2021 deutlich reduzieren wird.

Hier ist es Aufgabe der Verwaltung, gemeinsam mit den politischen Gremien einen Weg aufzuzeigen, wie sich die zu erwartenden Ausgaben auf Ebene der VG finanziert werden können und gleichzeitig die Stadt und die Ortsgemeinden in ihrem finanziellen Handlungsspielraum nicht zu sehr eingeschränkt werden.

Pressemitteilung

Verbandsgemeinde Bad Breisig