Politik | 20.07.2021

Zum Katastrophenerlass des Finanzministeriums:

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene des Unwetters

Kreis Ahrweiler. Die Unwetter in den letzten Tagen haben insbesondere im Norden von Rheinland-Pfalz zu beträchtlichen Schäden geführt. Hilfen für die Betroffenen sind auch in Form von steuerlichen Entlastungen möglich, wie Finanzministerin Doris Ahnen am 16.07.2021 in Mainz mitteilte.

„Wir lassen die von der Katastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger in dieser Ausnahmesituation nicht alleine. Bei vielen Steuerpflichtigen wird die Beseitigung der Schäden zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher gelten ab sofort Hilfsmaßnahmen auch im steuerlichen Bereich, um unbillige Härten zu vermeiden und den Geschädigten entgegenzukommen. Die Finanzämter werden einzelfallbezogene Entscheidungen im Sinne der Steuerpflichtigen treffen. So können fällige Steuern gestundet, die Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer angepasst sowie auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Dadurch werde gewährleistet, dass die besonderen Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden.

Steuerliche Erleichterungen gibt es auch für Spenden und Spendenaktionen, so genügt unter anderem als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.

Weitere Informationen

Für allgemeine Rückfragen auch zum vorgenannten Erlass steht die Info-Hotline der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz unter Tel. (02 61) 20 179 279 zur Verfügung. In Bezug auf Fragen zu einem konkreten Steuerfall können sich Steuerpflichtige an das jeweilige örtlich zuständige Finanzamt wenden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler wegen eigener Betroffenheit derzeit weder persönlich noch telefonisch erreichbar ist. Insoweit wird um Geduld gebeten.

Die Steuerverwaltung ist derzeit mit Hochdruck bemüht, eine Bearbeitung auch von Einzelanliegen schnellstmöglich wieder sicherzustellen.

Im Standort Prüm des Finanzamts Bitburg-Prüm bestehen bei der Erreichbarkeit derzeit Einschränkungen, insbesondere ist das Service-Center telefonisch im Moment noch nicht wieder erreichbar. Steuerpflichtige werden gebeten, sich insoweit an das Service-Center des Standortes Bitburg unter Tel. (0 65 61) 603-15736 zu wenden.

Pressemitteilung

Landesamt für Steuern

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