Politik | 13.04.2018

Bezeichnung eines AfD-Mitgliedes als „blaunes Gesocks“ – Eine zulässige Meinungsäußerung?

Straftatbestand einer Beleidigung erfüllt

3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz gab Kläger erneut recht

Straftatbestand einer Beleidigung erfüllt

Koblenz. Ist die Bezeichnung eines AfD-Mitgliedes als „blaunes Gesocks“ eine zulässige Meinungsäußerung? Mit dieser Frage hatte sich die 13. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz im Rahmen einer Berufung zu befassen.

Der Kläger ist Mitglied der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Er ist als Unternehmer selbständig tätig. Nachdem er an einem nicht-öffentlichen Mitgliedertreffen der AfD teilgenommen hatte, veröffentlichte ein Verein Bilder von der Veranstaltung auf einer Facebook-Seite, wobei der Kläger optisch hervorgehoben und namentlich bezeichnet wurde. Die Beklagte teilte den Facebook-Eintrag und kommentierte diesen öffentlich mit folgenden Worten: „S. (Name des Unternehmens) […] Man möchte ja als Westerwälder informiert sein, wo sich das blaune Gesocks die Zeit vertreibt“.

Der Kläger verlangte von der Beklagten die Unterlassung der Bezeichnung als „Gesocks“. Er ist der Auffassung, er sei in öffentlichkeitswirksamer Weise beschimpft, angeprangert und diffamiert worden, die Bezeichnung stelle eine strafrechtlich relevante Beleidigung dar. Die Beklagte konterte, sie habe die Berichterstattung über ein Treffen eines besonders aggressiv auftretenden Flügels der AfD aufgreifen und das Treffen kommentieren wollen. Bei der Formulierung „blaunes Gesocks“ handele es sich um ein Wortspiel zwischen der Farbe blau als Zeichen für die AfD und der Farbe braun als Synonym für extrem rechte Ideologie, weshalb es sich um eine ironisch gefärbte, zulässige Meinungsäußerung handele, die auf die Außendarstellung der lokalen AfD-Mitglieder bezogen gewesen sei.

Das Amtsgericht folgte dieser Argumentation nicht, sondern gab der Klage statt. Bei der Bezeichnung als „Gesocks“ handele es sich nicht mehr um eine Meinungsäußerung, so das Amtsgericht, sondern um eine unzulässige Schmähung, da die Herabsetzung der Person des Klägers im Vordergrund stehe. Die Beklagte habe es daher zu unterlassen, den Kläger als „Gesocks“ zu bezeichnen. Das wollte die Beklagte nicht akzeptieren und legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein.

Ohne Erfolg, so die 13. Zivilkammer des Landgerichts. Der Kläger sei durch die Bezeichnung als „Gesocks“ in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. In solchen Fällen sei eine Abwägung zwischen dem Recht des Betroffenen – hier des Klägers – auf Schutz seiner Persönlichkeit und dem Recht des Äußernden – hier der Beklagten – auf Meinungsfreiheit vorzunehmen. Die Meinungsfreiheit müsse stets dann zurückstehen, wenn es sich bei der Äußerung um eine Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) oder um eine unsachliche Schmähkritik handele, bei der es an jedem sachlichen Kern fehle und bei der die Herabsetzung einer Person, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik an den Pranger gestellt werden soll, im Vordergrund stehe.

Der Ausdruck „Gesocks“, so die 13. Zivilkammer, werde als Schimpfwort empfunden und gehöre, jedenfalls bei der Verwendung in Bezug auf eine konkrete Person, nicht mehr zu den Äußerungen, die im politischen Tageskampf – vor allem bei Online-Veröffentlichungen – üblich seien. Der Bezeichnung „Gesocks“ sei keine lediglich zugespitzte Formulierung, sondern erfülle den Straftatbestand einer Beleidigung im Sinne des § 185 StGB, auch stehe die Diffamierung des Klägers und nicht etwa die Auseinandersetzung mit der politischen Arbeit der AfD im Vordergrund. Dass die Äußerung im Zusammenhang mit dem Wortspiel „blaunes Gesocks“ stehe, ändere nichts daran, dass der Schmähungsgehalt der Äußerung über das Maß dessen hinausgehe, was im Interesse der Meinungsfreiheit hingenommen werden müsse.

Der Beschluss, mit dem die Berufung zurückgewiesen wurde, ist rechtskräftig.

Pressemitteilung des

Landgerichtes Koblenz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Lena: Diversität ist wichtig: Der Wolf reguliert Überpopulationen ( z.B. Schwarzwild, Rehwild). Für schlecht geschützte Herdentiere sind die Besitzer verantwortlich.
  • Peter 1: Trotzdem ist der Wolf hier vollkommen überflüssig.
  • Walter Miller : Ein verpixeltes Bild von der durch den Wolf getöteten Ziege. Was will man damit ausdrücken ? Das ein Wolf besonders grausam ist ? Er ist ein Geschöpf der Natur - nicht mehr und nicht weniger. Im Gegensatz zu den 467.000 Jägern in Deutschland.
  • Michael Geiger, 56337 Eitelborn: Michael Geiger, Leider kann ich die Losnummern aus der Ziehung vom 28.03.26 im Globus Bubenheim nicht finden.. Warum nicht
  • Dietmar Gläsener: Leider kann ich meine Gewinnlos Nummern , Ziehung vom 28.03.26 im Clobus in KO-Bubenheim nicht abrufen im Internet. Woran liegt es? D. Gläsener, 56237 Nauort
  • S. Bastian: Herr Winkelmann, Sie werden doch ihren eigenen Artikel kennen. Zitat: "Verbandsbürgermeister Jan Ermtraud machte in einer Rede deutlich, dass die Maßnahmenliste einerseits das Ergebnis eines vertrauensvollen...
  • Andreas Winkelmann: Hallo Frau Roth, von "vertrauensvoll" steht nichts im Bericht. Und die veränderte Maßnahmenreihenfolge ist ausdrücklich erwähnt. Gleich zu Anfang ist auf die dem Ratsinformationssystem zu entnehmenden Details verwiesen, wo u..a.
  • Dagmar Both: Guten Morgen Herr Winkelmann, herzlichen Dank für ihre Berichterstattung. Wenn sie von einer vertrauensvollen Abstimmung im Abstimmungsprozess zum Sondervermögen berichten, - dann gilt dies leider nicht für die Freien Wähler.
Dauerauftrag 2026
Daueranzeige
Kreishandwerkerschaft
Anzeige "Rund ums Haus"
Innovatives rund um Andernach
Anlagenmechaniker
Vortrag: Arthrose des Hüft- und Kniegelenk
PR-Anzeige
Anzeige Lange Samstage
Stellenanzeige Kita
Empfohlene Artikel
Petra Schneider. Foto: privat
18

Kreis Ahrweiler. Am 23. April 2026 ist es wieder so weit: Der bundesweite Girls‘ Day/Boys‘ Day bietet jungen Menschen die Gelegenheit, spannende Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu erhalten. Auch die CDU-Landtagsfraktion beteiligt sich erneut an diesem Aktionstag und lädt Schülerinnen und Schüler ein, einen Blick hinter die Kulissen der Landespolitik zu werfen.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Die Verkehrssituation an der Aloisius-Grundschule stresst die Anwohnerschaft. Foto: ROB
2245

Immer wieder kommt es zu kritischen „Manövern“: Auch die Stadtverwaltung sieht zunehmende Belastung:

HeimatCheck: Ahrweiler: Eltern-Taxis stressen alle

Ahrweiler. Seit mehreren Jahren steht die Aloisius-Grundschule vor einer wachsenden Herausforderung: dem zunehmenden Verkehrsaufkommen durch sogenannte „Elterntaxis“. Leser von BLICK aktuell berichten, dass sich die Situation trotz wiederholter Hinweise und Appelle bislang nicht verbessert habe. Insbesondere zu den morgendlichen Bringzeiten sowie am Mittag beim Abholen der Kinder kommt es regelmäßig zu kritischen Verkehrssituationen rund um das Schulgelände.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: Adobe Stock
132

Bonn. Am kommenden Samstag (04.04.2026) findet in Beuel und in der Bonner Innenstadt der „Bonner Ostermarsch 2026“ statt. Zu dieser Friedensdemonstration erwarten die Veranstalter rund 500 Teilnehmende. Die Versammlung beginnt um 13:00 Uhr auf dem Mirecourtplatz am Beueler Rheinufer. Von dort aus ist folgender Aufzugsweg vorgesehen:

Weiterlesen

Monatliche Anzeige
Kreishandwerkerschaft
Auftrag, Nr. AF2025.000354.0, April 2026
Kreishandwerkerschaft - Anzeige Pool
Container Anzeige
First Friday Anzeige März
Rund ums Haus
Stellenanzeige mehrere Stellen
Stellenanzeige
Anzeigenauftrag FMP-1P9L0-AD-351131
Koblenz blüht // Frohe Ostern 2026
Ostergrußanzeige
Feierabendmarkt Bad Neuenahr / o.B. Sponsoring
Titelanzeige
Imageanzeige - Ostern
Stellenanzeige