Politik | 10.04.2019

SPD-Fraktion Swisttal will Entlastung für Miel

Täglich verursachen fast 10.000 Fahrzeuge Lärm und Abgase

Miel. Eine echte Chance für Miel auf weniger Lärm und Abgase durch den Straßenverkehr und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sieht die Swisttaler SPD-Fraktion. Tagtäglich quälen sich fast 10.000 Fahrzeuge über die B56 durch den Ort und belasten die Anwohner. Dringenden Handlungsbedarf sieht hier auch der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Swisttal. „Dieser bietet die Chance, ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde durchzusetzen und Miel kurzfristig von Lärm und Abgasen zu entlasten. Das ist nötig. Es reicht nicht, die Bürger auf die geplante, aber zeitlich unkonkrete Realisierung der Ortsumgehung zu vertrösten“, sagt Joachim Euler, Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Optimistisch stimmt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, auf das die SPD in ihrem Antrag an die Gemeinde verweist. Im Februar beschloss der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Der Entwurf des Lärmaktionsplans sieht im Bereich der Ortsdurchfahrt der B56 in Miel Überschreitungen der Lärmschutzwerte. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde kann eine spürbare Lärmreduktion bringen. Nach Straßenverkehrsordnung ist eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen möglich. In der Vergangenheit lehnten Straßenverkehrsämter und Baulastträger dies bei Landes- und Bundesstraßen oft ab. Dass der Landesbetrieb Straßenbau damit nicht einverstanden sei, verkündete Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner (CDU) bereits in der Presse.

„Die Bürgermeisterin hat schon wieder die Flinte ins Korn geworfen. Die Rechtsprechung ist mittlerweile aber eine andere und ist der Hebel auch für Miel“, erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gisela Hein. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg müssen in einem kommunalen Lärmaktionsplan rechtmäßig festgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen unter gewissen Umständen von den jeweiligen Fachbehörden umgesetzt werden. Diese müssen beteiligt werden, ein Einvernehmen muss aber nicht erzielt werden. Eine Gemeinde hatte gegen das Land Baden-Württemberg auf die Anordnung eines Tempolimits auf 30 Kilometer pro Stunde als Lärmschutzmaßnahme auf einer viel befahrenen Landesstraße geklagt und recht bekommen. Das Land musste die Maßnahme umsetzen und verzichtete auf eine Revision.

Die rechtlichen Hintergründe hat die SPD-Fraktion der Gemeindeverwaltung Swisttal zur Verfügung gestellt. Die Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans läuft noch bis zum 7. Mai. „Eine entsprechende Beteiligung der in Miel betroffenen Anwohner ist sicherlich hilfreich“, so Hein.

Pressemitteilung

der SPD-Fraktion Swisttal

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