FWG-Kettig stellt Antrag
„Tempo 30 für Breitestraße und Kärlicher Straße“
Kettig. Die FWG Kettig stellte bei der Ortsgemeinde den Antrag, die Verkehrssicherheit in der Breitestraße und Kärlicher Straße, durch Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h zu erhöhen, zumal die Breitestraße und Kärlicher Straße seit 2014 zur Ortsgemeindestraße abgestuft wurden.
Der Antrag der FWG Kettig wurde daraufhin durch die Ortsgemeinde an die untere Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Weißenthurm zur Prüfung und Stellungnahme eingereicht. In der öffentlichen Sitzung des Verkehrs- und Dorfplanungsausschuss wurden jetzt die Ergebnisse den Ausschussmitgliedern vorgestellt und zur Abstimmung gebracht. Die untere Straßenverkehrsbehörde verweist in ihre Stellungnahme auf eine Verwaltungsvorschrift, dass es ein definiertes Vorfahrstraßennetz geben muss, um innerhalb der Gemeinde 30er Zonen einzurichten. Die Achse des Vorfahrtstraßennetzes innerhalb der Gemeinde Kettig besteht aus Kärlicher Straße, Breitestraße, Weißenthurmer Straße und Mittelweg. Aus Sicht der unteren Straßenverkehrsbehörde sollte dieses Netz erhalten bleiben. Allerdings sieht man aufgrund der geringen Fahrbahnbreite sowie den äußerst schmalen Gehwegen in der Breitestraße Handlungsbedarf. Als Lösung spricht sich die untere Straßenverkehrsbehörde daher für folgende Lösung aus.
Lösung
Aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten in der Breite Straße trägt die untere Straßenverkehrsbehörde, vorbehaltlich der Zustimmung der Polizeiinspektion Andernach, eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h mit. Diese soll in Form einer Strecke erfolgen und hat somit keine Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelungen. Für die Kärlicher Straße soll weiterhin Tempo 50 gelten. Der Verkehrs- und Dorfplanungsausschusses der Ortsgemeinde Kettig beschloss einstimmig, den Vorschlag für die Breite Straße bei der unteren Straßenbehörde zu beantragen.
Pressemitteilung
FWG-Kettig
