Politik | 22.12.2020

Stadtrat ändert die Beitragssatzung

Tourismusbeitrag soll für die Zeit der Pandemie verringert werden

Übernachtungen gingen von Januar bis August 2020 um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück – Vorausleistungen werden gestundet

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Bad Neuenahr-Ahrweiler lebt zu einem nicht unbeträchtlichen Teil vom Fremdenverkehr.

Derzeit leiden die gastronomischen Betriebe und Hotels, aber auch die Einzelhandelsbetriebe und Dienstleistungsunternehmen, die ihren Umsatz überwiegend mit Touristen machen, ganz besonders unter den Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie. Das hat auch Auswirkungen auf den Tourismusbeitrag, den die touristischen Betriebe an die Stadt zahlen müssen für die Bereitstellung der touristischen Infrastruktur und für weitere Dienstleistungen.

Für das laufende Jahr hat der Stadtrat die Zahlung der Vorausleistungen zum Tourismusbeitrag bereits ausgesetzt. Zudem will man den Tourismusbeitrag ohnehin auf eine neue Basis stellen und eine aktualisierte Beitragssatzung erarbeiten.

Es sei nämlich äußerst fraglich, so der Erste Beigeordnete Peter Diewald in der jüngsten Sitzung des Stadtrats, ob der Tourismusbeitrag für die Jahre 2020 und 2021 auf Grundlage der bisher gültigen Satzung rechtssicher erhoben werden könnte.

Nach seiner Ansicht sei eine Änderungssatzung erforderlich, die die Corona-Situation berücksichtigen müsse. Die für eine neue Satzung notwendigen Angaben lägen allerdings frühestens im vierten Quartal 2021 vor, sodass der Tourismusbeitrag für 2020 auch erst im Jahre 2021 endgültig abgerechnet werden könne, erfuhr der Stadtrat.

Änderung des Maßstabs erforderlich

Auch für 2021 könnten die Vorauszahlungen aller Voraussicht nach nicht auf dem Niveau der Vorjahre erfolgen, es werde eine Änderung des Maßstabs erforderlich. Dazu bedürfe es dann ebenfalls einer Änderungssatzung. Dafür sollen die bisherigen Vorteilssätze zunächst verringert werden, indem die voraussichtlichen Übernachtungszahlen 2020 zu den Übernachtungszahlen 2019 ins Verhältnis gesetzt werden. Bei den bis jetzt vorliegenden Übernachtungszahlen von Januar bis August 2020 ergebe dies eine Minderung von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser Niveaufaktor für das Jahr 2020 soll zunächst auch für die Vorausleistungen 2021 gelten. Sobald die endgültigen Übernachtungszahlen und die neuen Gewinnsätze für die jeweiligen Jahre vorliegen, sei eine erneute Satzungsänderung erforderlich, auf deren Grundlage dann der Tourismusbeitrag endgültig abgerechnet werde.

Diese etwas komplizierte Vorgehensweise segnete der Stadtrat einstimmig ab. Wobei die beiden Fraktionschefs Christoph Kniel (CDU) und Werner Kasel (SPD) darauf hingewiesen, dass man im nächsten Jahr im Sinne der betroffenen Betriebe und im Lichte der Entwicklung der Pandemie noch einmal intensiv über die ganze Geschichte nachdenken müsse. „Denn wir werden wohl noch eine ganze Zeit mit dem Virus leben müssen“, befürchtete Kniel. Aber immerhin, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Rolf Deißler, hätten die Betroffenen nun Rechtssicherheit und könnten planen.

JOST

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