Politik | 17.10.2017

SGD Nord: Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Koblenz/Urmitz

Trinkwasservorkommen auch in Übergangsphase gesichert

Koblenz/Urmitz. Im Rheintal zwischen Koblenz und Neuwied liegt das größte, nutzbare Wasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Dieses wird für die öffentliche Wasserversorgung des linksrheinischen Neuwieder Beckens und des Hunsrücks vom Rhein bis Simmern genutzt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord arbeitet als Obere Wasserbehörde derzeit an der unbefristeten Neuausweisung des Wasserschutzgebietes. Die Offenlage der Planunterlagen und des Entwurfs der Rechtsverordnung ist für Januar 2018 geplant.

„Mit der anstehenden unbefristeten Neuausweisung des Wasserschutzgebietes wird die öffentliche Wasserversorgung für rund 240.000 Einwohner mit Trinkwasser dauerhaft sichergestellt werden können“, so Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der SGD Nord.

Im Jahre 2013 wurde die auf 30 Jahre befristete Rechtsverordnung durch eine vorläufige Anordnung unter der Bezeichnung „Wasserschutzgebiet Koblenz/Urmitz“ abgelöst. Im Dezember dieses Jahres läuft die vorläufige Anordnung jedoch aus, sodass es zum Schutz der Trinkwassergewinnung zu einer endgültigen, unbefristeten Festsetzung kommen muss. Eine Neuausweisung des Schutzgebietes war bisher aufgrund der aufwändigen Nachweise für die Neuanpassung der zu schützenden Zustrombereiche und der sorgfältigen Überprüfung der Brunnenstandorte nicht möglich. Die Neufestsetzung wird daher erst im Herbst 2018 nach einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erwartet. In der Übergangszeit - bis die neue Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet in Kraft tritt - werden in Genehmigungsverfahren die Anforderungen an den Grundwasserschutz durch die Behörden beachtet.

Einteilung in mehrere Schutzzonen

Das Wasserschutzgebiet wird durch mehrere Schutzzonen gebildet, die je nach Nähe zur Gewinnungsanlage unterschiedliche Verbote oder Nutzungsbeschränkungen vorsehen. Der schon 2013 vollständig neu an das überarbeitete Schutzgebiet angepasste Verbotskatalog hat sich nach Einschätzung der SGD Nord bewährt. Er wird derzeit redaktionell präzisiert und in kleinem Umfang fortgeschrieben. Für Betroffene, wie Wasserversorger oder Betriebe, sind wesentliche Änderungen oder neue Einschränkungen nicht zu erwarten. Die abgegrenzten Zonen des neuen Schutzgebietes sind für alle Träger öffentlicher Belange bindend und müssen bei deren Entscheidungen über Vorhaben berücksichtigt werden. Dies hat auch während der Übergangsphase Bestand.

Der Entwurf der Rechtsverordnung kann zusammen mit den Karten, in denen die Schutzzonen eingetragen sind, während der sogenannten Offenlage bei der Stadtverwaltung Koblenz und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm eingesehen werden. Parallel erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite der SGD Nord (www.sgdnord.rlp.de).

Pressemitteilung der SGD Nord

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